Auch für Tech-Giganten gilt das Arbeitsrecht
Wie SRF berichtet, steht das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts fest, UberEats als Arbeitgeber einzustufen. syndicom begrüsst den Gerichtsentscheid. Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen an die Lohnabhängigen in der Schweiz, dass es auch in der Plattform-Ökonomie Regeln gibt, die die Arbeitnehmenden schützen und die es auch für Tech-Giganten zu beachten gilt. Damit fällt Uber gleichzeitig auch unter des Postgesetz und steht folglich in der Pflicht, einen GAV zu verhandeln.

UberEats drückt sich seit langem davor, Verantwortung für ihre Lohnabhängigen zu übernehmen. Sie verstecken sich hinter dem Argument, dass sie nur Dienste vermitteln und ihre Fahrer*innen Selbständige sind. Damit verdienen sich einige wenige Firmenbesitzer seit Jahren eine goldene Nase und treiben im Gegenzug tausende Arbeitnehmende ins Prekariat.
UberEats hat seine Fahrer*innen anzustellen
Nachdem bereits unterschiedliche Behörden in der Schweiz die Logik und Praxis von UberEats als unrechtmässig taxiert haben, folgt nun ein Entscheid der Judikative in Genf. Das ist sehr zu begrüssen – endlich haben die restlichen Kantone ein Gerichtsurteil, an dem sie sich orientieren können. syndicom erwartet, dass die restlichen Kantonsbehörden dem Vorgehen des Kantons Genf folgen und das heutige Modell von UberEats untersagen. Ob Personalverleih oder nicht: Der US-Multi ist ein Arbeitgeber, muss seine Fahrer*innen anstellen und Sozialversicherungsabgaben zahlen. Für syndicom-Zentralsekretär David Roth ist klar: «UberEats muss nun endlich die Verantwortung als Arbeitgeber übernehmen. Als regulärer Anbieter im Logistikmarkt steht Uber auch in der Pflicht, einen GAV gemäss Postgesetz zu verhandeln.»
Gesetze gelten für alle
syndicom erwartet von UberEats, dass sie sich an die Schweizer Gesetze halten und sich dem «Gesamtarbeitsvertrag für Velokuriere und urbane Kurierdienstleistungen» anschliessen, wie das die ansässigen Kurierfirmen in der Schweiz vormachen.
Gesamtarbeitsvertrag für Velokuriere und urbane Kurierdienstleistungen