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Bei Ringier braucht es einen Gesamtsarbeitsvertrag

Die Nachricht, dass Ringier nach dem Austritt aus «Schweizer Medien» nun auch den Westschweizer Verlegerverband «Médias Suisses» verlässt, hat für die Medienschaffenden möglicherweise weitreichende Auswirkungen. Denn das Westschweizer Pendant ist Unterzeichner des CCT, des dortigen Gesamtarbeitsvertrags für die JournalistInnen.

Der Streit über die geplante Werbeallianz von Ringier mit der SRG und Swisscom steht am Ursprung des Zwists innerhalb des Verlegerverbands. Es handelt sich dabei um eine medienpolitische Auseinandersetzung zwischen Verlegern, die weder auf dem Rücken der Medienschaffenden ausgetragen werden, noch zu einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen führen darf.


Der Entscheid hat zwar rechtlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verbindlichkeit des Westschweizer Gesamtarbeitsvertrags für die JournalistInnen. Doch ist es ein alarmierendes Signal, wenn sich Ringier nun auch in der Westschweiz aus der Sozialpartnerschaft verabschieden würde.


syndicom appelliert an Ringier, sich in der Westschweiz weiterhin als verantwortungsvoller Sozialpartner zu verhalten und in der Deutschschweiz und im Tessin, nun ohne falsche Rücksichten auf die Verbandsmeinung, einen sozialpartnerschaftlichen Dialog für einen Firmen-GAV mit den beiden repräsentativen Verbänden syndicom und impressum aufzunehmen.


Schliesslich pflegen die beiden neuen Partner von Ringier, Swisscom und SRG, bezüglich der Arbeitsbedingungen ihrer Belegschaften ebenfalls eine gefestigte GAV-Partnerschaft.

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