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Der GAV für OFT ist unter Dach

Ende Januar sind die Orell Füssli Thalia AG (OFT) und syndicom zur Einigung gelangt. Die MitarbeiterInnenvertretung bei OFT und der Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) hiessen das Verhandlungsresultat gut. Damit werden rund 900 MitarbeiterInnen von OFT dem Gesamtarbeitsvertrag für den deutschsprachigen Buchhandel unterstellt. 

 

Im März 2013 gaben Thalia Schweiz AG und Orell Füssli Buchhandels AG bekannt, dass sie zusammengehen wollten. Nicht nur die Branche, auch die rund 1000 MitarbeiterInnen beider Unternehmen waren total überrascht. Nach dem ersten Schock wurden die Angestellten aktiv. Auch syndicom wusste sofort: das gibt Arbeit – und birgt eine grosse Chance. Denn während Orell Füssli seit Jahrzehnten Mitglied des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbands war und den Gesamtarbeitsvertrag einhielt, hatte sich Thalia seit Jahren gegen einen GAV gesträubt. Damit war unklar, ob sich das neue Unternehmen zur Sozialpartnerschaft bekennen würde. Diese Verunsicherung teilte der SBVV: Sollte das grösste Buchhandelsunternehmen nicht Verbandsmitglied werden, hätte dies den SBVV enorm geschwächt.

Alle wollten den GAV ...

Im Sommer reagierte der Verwaltungsrat von OFT und erklärte sich gegenüber Personal und Medien grundsätzlich einverstanden mit einem GAV. Die Frage sei nur, wie dieser GAV ausgestaltet werde. Damit war der Weg frei für Verhandlungen. Die Paritätische Kommission aus SBVV und syndicom traf sich mit OFT, und man einigte sich auf den Vorschlag von syndicom, nicht den GAV zu verhandeln, sondern nur die Zusatzvereinbarungen für Grossbetriebe. Diese GAV-Zusätze ermöglichen Speziallösungen im Einvernehmen mit der Personalvertretung, da die Bedürfnisse der grossen sich zum Teil von denen kleiner Buchhandlungen unterscheiden.

... aber nicht zum gleichen Preis

syndicom wusste, welche Regelungen OFT verändern wollte. Orell Füssli hatte bereits 2012 gefordert, dass die wöchentliche Arbeitszeit verlängert und das Mindestgehalt im 4. Praxisjahr abgeschafft werde. syndicom hatte das abgelehnt, weil einerseits Orell Füssli mit einer Arbeitszeit von 38,5 Stunden den GAV (40 Stunden) nicht ausschöpfte und anderseits nur das Mindestgehalt im 4. Praxisjahr den notwendigen Lohnanstieg garantiert. Deshalb wollte Thalia dem GAV nicht beitreten: Thalia zahlte das Mindestgehalt nicht, weil es die Lohnsumme substanziell erhöht hätte.

Guter Kompromiss für ...

Trotz Bedenken von syndicom, die wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen, die aktuell in beiden Unternehmen bei 38,5 Stunden liegt, bestand OFT auf diesem Punkt. Deshalb gibt es nun die Möglichkeit, die Wochenarbeitszeit bis auf maximal 41 Stunden zu erhöhen. Im Gegenzug erhalten die Beschäftigten drei zusätzliche Ferientage und eine Erhöhung der Mindestgehälter (s. Kasten Mitte). Das Mindestgehalt im 4. Praxisjahr kann aufgehoben werden, wenn ein Lohnbandbreitenmodell eingeführt wird. Zudem enthält das Verhandlungsresultat wichtige Ausweitungen des Geltungsbereichs, die auch Gruppen erfassen, die vorher keine Mindestlöhne kannten und – wie die Lernenden – nur unverbindlich oder gar nicht geschützt waren.

... die Harmonisierung

Die MitarbeiterInnenvertretung (MAV) hat an ihrer ersten Sitzung die Zusatzvereinbarungen geprüft und mit der GL eine Vereinbarung unterzeichnet, dass sie auf dieser Grundlage die Diskussion über die künftigen Anstellungsbedingungen aufnehmen wird. Mit ihrer Zustimmung hat sie das Ja zum GAV von OFT ermöglicht. In den kommenden Monaten wird die Kern-MAV im Dialog mit der GL die Anstellungsbedingungen festlegen, und auf 1. Januar 2015 wird der GAV umgesetzt.

Danièle Lenzin, Ex-Co-Präsidentin syndicom

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