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Der Kanton St. Gallen verliert knapp die Hälfte aller Poststellen

Post ignoriert Nationalrat

Heute hat die Post ihre Schliessungsabsichten für den Kanton St. Gallen bekannt gegeben. Dabei wird eines klar: Entscheide der Politik werden offensichtlich von der Post ignoriert. Der Nationalrat hat am 30. Mai 2017 eine Motion verabschiedet, welche die aktuellen Schliessungsabsichten verunmöglichen würde. Zudem betreibt die Post mit den Auslagerungen der Postdienstleistungen in Agenturen Lohndumping.  

Schliessungswelle im Kanton St. Gallen
Im Kanton St. Gallen sollen von heute 72 Poststellen 31 geschlossen werden. Weitere zwei Poststellen sind schon im Schliessungsprozess (Au SG, Berneck). Zudem wurden seit November 2016 bereits drei Poststellen dichtgemacht (Azmoos, Balgach, Mörschwil). Damit verliert der Kanton St. Gallen fast die Hälfte aller Poststellen. Die von der Post vorgeschlagenen alternativen Zugangsmöglichkeiten sind keine echten Alternativen, weil sie jeweils nur einen einzigen oder ganz wenige Services anbieten.

Schliessungsprozess muss boykottiert werden
Diese Mitteilung kommt nur gerade drei Wochen später, nachdem sich der Nationalrat mit 172 zu 13 Stimmen klar gegen den aktuellen Abbau ausgesprochen hat. Der Nationalrat machte deutlich, dass er weiterhin auf das volle Serviceangebot und ein gut ausgebautes Netz besteht. Offensichtlich schert sich die Postführung nicht einen Deut um den Willen der Politik. Solange auch der Bundesrat weiterhin die Hände in den Schoss legt, sind in St. Gallen - wie auch in der restlichen Schweiz - die Gemeinden und die Kantone gut beraten, sich vehement gegen den Abbau zur Wehr zu setzen. Es gilt dabei, die Gespräche mit der Post erst dann weiterzuführen, wenn das Postgesetz revidiert worden ist. Nur so kann verhindert werden, dass man nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Agenturen müssen unter GAV
syndicom wehrt sich nicht per se gegen Postagenturen. Sie kommen allerdings nur dann in Frage, wenn sie, wie vom Nationalrat gefordert, das volle Serviceangebot abdecken und die Mitarbeitenden zu Löhnen, die dem Post-Gesamtarbeitsvertrag entsprechen, angestellt sind. Alles andere ist Lohndumping seitens der Post.

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