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Die Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni 2021

Für Klimagerechtigkeit sowie Unterstützungsmassnahmen in der Pandemie und gegen die Verletzung der Menschenrechte

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Am 13. Juni stimmen wir unter anderem über drei wichtige eidgenössische Vorlagen ab. Als Gewerkschaft, die sich für eine ökologische, soziale und gerechte Schweiz einsetzt, empfehlen wir dir folgende Abstimmungsparolen:

Nein zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Gegen Willkür und Menschenrechtsverletzungen, für die Pressefreiheit

Im September hat das Parlament ein neues Terror-Gesetz verabschiedet, über das die Stimmbevölkerung am 13. Juni befinden wird. Dieses gibt der Bundespolizei beinahe unbegrenzte Macht, gegen unschuldige Erwachsene und Kinder Zwangsmassnahmen zu ergreifen. Und dies ohne Verdacht auf eine Straftat oder richterliche Prüfung. Mit rechtsstaatlich fragwürdigen Polizeimassnahmen würde das Gesetz neue Instrumente schaffen, die zu Ungerechtigkeit und Willkür führten. Zudem würde die journalistische Recherche-Arbeit erschwert werden.

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Ja zum CO2-Gesetz
Grundstein einer seriösen Klimapolitik und Basis für nötige Investitionsprogramme

Mit dem CO2-Gesetz stimmen wir über die Klimapolitik der nächsten 9 Jahre ab. Bis 2030 soll die Schweiz ihren Treibhausgas-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte reduzieren. Das CO2-Gesetz bildet die Grundlage dafür. Wichtig dabei ist: Das Gesetz ist sozial verträglich. Denn sowohl die Einnahmen der erhöhten CO2-Abgabe auf Brennstoffe als auch jene der neuen Flugticket- und Privatflugabgabe werden grösstenteils pro Kopf an die Bevölkerung zurückverteilt. Haushalte mit bescheidenen Einkommen erhalten damit unter dem Strich mittelfristig mehr Geld zurück und werden langfristig höchstens in Einzelfällen geringfügig zusätzlich belastet. Der notwendige Ausbau für die Energiewende wird zudem nicht nur dazu führen, dass die Schweiz die im neuen CO2-Gesetz verankerten Klimaziele auch wirklich erreichen kann, sondern er schafft auch Tausende neue, nachhaltige Arbeitsplätze im ganzen Land.

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Ja zum Covid-19-Gesetz
Für die gesetzliche Verankerung und Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen

In den ersten Monaten der Pandemie handelte der Bundesrat aufgrund von Notverordnungen, die zeitlich befristet waren. Darum wurde im Herbst 2020 das Covid-Gesetz demokratisch erlassen. Das Gesetz ist bis Dezember 2021 gültig. Den Kern des Gesetzes bilden die wirtschaftlichen Abfederungsmassnahmen für alle direkt und indirekt betroffenen Branchen, von der Gastronomie über die Kultur bis zu den Medien. Ebenfalls Teil des Gesetzes sind die Erwerbsersatzentschädigung für Selbständige, die Kurzarbeitsentschädigung, welche verlängert sowie bei den tiefen Einkommen erhöht wurde, sowie die Härtefallregelungen. Bei einem Nein zum Covid-Gesetz würden alle diese essentiellen Unterstützungsleistungen per Ende September eingestellt.

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