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Erster GAV für die private Post-Branche unterzeichnet

Der Verband der privaten Postdienstleister der Schweiz (KEP & Mail) hat mit syndicom und dem Personalverband Transfair den ersten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die private Post-Branche unterzeichnet. Der GAV tritt am 1. Juli 2016 in Kraft und gilt für rund 3000 Angestellte in der Schweiz.

 

Dem Verband KEP & Mail sind die wichtigsten Unternehmen der Branche angeschlossen wie zum Beispiel Quickmail oder die Schweizer Ableger von internationalen Konzernen wie DHL, DPD, FedEx und TNT.

Diese Unternehmen betreiben in allen Landesregionen der Schweiz über 500 Zugangspunkte, befördern jährlich 50 Millionen Pakete und 60 Millionen Briefe und beschäftigen gemeinsam ca. 3000 Angestellte, die vom neuen GAV profitieren werden.

Der Arbeitgeberverband KEP &
Mail führte im Oktober 2012 die ersten Gespräche mit der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband Transfair über einen GAV. Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen, moderierte und begleitete die Verhandlungen. Ende November haben die Sozialpartner den neuen GAV unterzeichnet.

Allgemeinverbindlicher GAV anvisiert

Der GAV regelt die zentralen Bereiche wie Arbeitszeit, Löhne, Zulagen und weitere arbeitsvertragliche Bestimmungen, die im nächsten halben Jahr in die Einzelarbeitsverträge der Arbeitnehmenden aufgenommen werden.

Die Sozialpartner sind sich ausserdem darin einig, dass die Arbeitsbedingungen in der gesamten Branche auf der Basis des neuen GAV reguliert werden sollen. Sie streben die Ausarbeitung eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrages an. Dieser soll sowohl für die privaten Postdienstleister wie auch für die Schweizerische Post und ihre Tochterfirmen Gültigkeit haben.

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