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Ferien...

Um 1900 wurden in der Schweiz erstmals gesetzlich Ferien festgelegt, und zwar für die Eisenbahner.


Sie betrugen 8 Tage/Jahr. 1918, nach dem Generalstreik, wurde mit einer Revision des Fabrikgesetzes die 48-Stunden-Woche und damit der 8-Stunden-Tag eingeführt. In den Gesamtarbeitsverträgen gelang den Gewerkschaften eine kontinuierliche Verkürzung der Arbeitszeit:

  • 1954 hatten 96 % aller Fabrikarbeiter/innen Ferien,
  • 1964 wurden mindestens 3 Wochen Ferien für alle dem Arbeitsgesetz-Unterstellten festgelegt,
  • In den 70er Jahren betrug die durchschnittliche GAV-Wochenarbeitszeit rund 44 Stunden,
  • 1984 gesetzliche Einführung von mindestens 4 Wochen Ferien,
  • 2000 kennen alle wichtigen GAV eine Wochenarbeitszeit von 40 bis 42 Stunden; die Ferien gehen meist über 4 Wochen hinaus, für ältere oder jüngere Beschäftigtenkategorien meist klar.

Ralph Hug: «Als die Büezer in den Alpen Ferien machten – Stefan Keller erzählt in Auf zum Genuss die Geschichte der Arbeiterhotels».

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