Ferien...
Um 1900 wurden in der Schweiz erstmals gesetzlich Ferien festgelegt, und zwar für die Eisenbahner.
Sie betrugen 8 Tage/Jahr. 1918, nach dem Generalstreik, wurde mit einer Revision des Fabrikgesetzes die 48-Stunden-Woche und damit der 8-Stunden-Tag eingeführt. In den Gesamtarbeitsverträgen gelang den Gewerkschaften eine kontinuierliche Verkürzung der Arbeitszeit:
- 1954 hatten 96 % aller Fabrikarbeiter/innen Ferien,
- 1964 wurden mindestens 3 Wochen Ferien für alle dem Arbeitsgesetz-Unterstellten festgelegt,
- In den 70er Jahren betrug die durchschnittliche GAV-Wochenarbeitszeit rund 44 Stunden,
- 1984 gesetzliche Einführung von mindestens 4 Wochen Ferien,
- 2000 kennen alle wichtigen GAV eine Wochenarbeitszeit von 40 bis 42 Stunden; die Ferien gehen meist über 4 Wochen hinaus, für ältere oder jüngere Beschäftigtenkategorien meist klar.