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GAV-Abschluss in der Contact-Center-Branche

Die Gewerkschaft syndicom und der Arbeitgeberverband der Contact- und Callcenter-Branche contactswiss haben gestern einen Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet. Gemeinsame Ziele sind einheitliche Arbeitsbedingungen und die Allgemeinverbindlicherklärung des Vetrages durch den Bundesrat.

Contact- und Callcenter sind in den letzten Jahren zu einem wichtigen Bestandteil der Schweizer Wirtschaft geworden. Sie betreuen im Auftrag vieler Unternehmen deren Kundinnen und Kunden telefonisch bei Fragen zu Produkten und Dienstleistungen, wickeln Verkäufe und das Zahlungswesen ab und nehmen Marktforschungsaufgaben wahr.

Die Anforderungen an die Mitarbeitenden in der Contact- und Callcenter-Branche sind parallel zum Wachstum dieses Marktes gestiegen. Einheitliche Minimalstandards bei den Arbeitsbedingungen schützen die Mitarbeitenden vor Lohn- und Sozialdumping und leisten für die Contact- und Callcenter-Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung.

Die Gewerkschaft syndicom und der Arbeitgeberverband der Contact- und Callcenter-Branche contactswiss haben sich Ende 2014 auf den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) geeinigt. Die Unterzeichnung erfolgte gestern Mittwoch, 20. Mai. Das Inkrafteten des GAV efolgt am 1. September 2015.

syndicom und contactswiss verfolgen das gemeinsame Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Contact- und Callcenter-Branche zu regeln und den GAV durch den Bundesrat allgemeinverbindlich (AVE) erklären zu lassen.

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