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Ja zu den Menschenrechten heisst Nein zur Durchsetzungsinitiative

Sieben Gründe, weshalb der SGB und die Gewerkschaften Nein zur Durchsetzungsinitiative sagen

 

Straftäter sind zu bestrafen. Aber nach Schwere des Deliktes und nicht nach Nationalität. Es geht nicht an, dass Menschen je nach Pass für die gleiche Tat unterschiedlich bestraft werden. Die Initiative will, dass für die gleiche Tat der eine Täter eine Geldbusse zu bezahlen hat, während der andere drakonische Massnahmen bis zur Verbannung aus seiner gewohnten Lebensumgebung zu gewärtigen hat.

Nein zu einem menschenverachtenden Automatismus
Die Initiative will Personen ohne Schweizer Pass selbst bei leichten Delikten automatisch und ohne Rücksicht auf die Umstände ausschaffen – auch dann, wenn sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Die im Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative kennt für solche Fälle immerhin eine Härtefallklausel und respektiert wenigstens einen Rest von Verhältnismässigkeit. Genau das will die Durchsetzungsinitiative nicht. Verhältnismässigkeit ist jedoch ein hoher, pragmatisch bewährter Lebenswert, der ideologischer Reinheit vorzuziehen ist.

Nein zur Ausgrenzung der hier lebenden AusländerInnen

Secondos und Secondas wird signalisiert, dass sie nicht gleich behandelt werden, wenn sie mal straffällig werden sollten – und sei dies auch nur aus Leichtsinn. Diese Botschaft von "Du darfst dir gar nichts zuschulden kommen lassen, sonst bist du weg" ist alles andere als integrationsfördernd. Sie sagt im Klartext: "Ihr seid zweitklassig".

Nein zur Aushebelung des Rechtsstaates
Die vorgeschlagene Verfassungsnorm verletzt die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte, die Menschenrechtskonvention und das Personenfreizügigkeitsabkommen. Die Initiative wirkt mit ihren detaillierten Bestimmungen wie ein Gesetz. Sie lässt weder dem Parlament noch den Gerichten irgendeinen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Damit verletzt sie das Prinzip der Gewaltenteilung gleich doppelt.

Nein zur Zwängerei
Die Ausschaffungspraxis wurde seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative verschärft. Mit der Umsetzungsgesetzgebung wird sie noch strenger. Das Parlament kam damit dem Hauptanliegen der Ausschaffungsinitiative fristgerecht nach. Wem ein Umsetzungsgesetz nicht gefällt, kann dagegen das Referendum ergreifen. Das hat die SVP nicht getan. Statt sich an die bewährten Spielregeln unserer Demokratie zu halten, setzt sie mit ihrer Initiative auf unnötige und unschweizerische Zwängerei.

Nein zur systematischen und dauernden Attacke auf die Menschenrechte
Die SVP sammelt zur Zeit Unterschriften für ihre sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative". Dort geht sie im gleichen Feld noch einen Schritt weiter: Sie will, abgesehen vom zwingenden Völkerrecht, die Verbindlichkeit internationalen Rechts in der Schweiz auslöschen. Würde diese Initiative angenommen, könnte die SVP Attacken bisher ungeahnten Ausmasses gegen die Sozial- und Menschenrechte reiten. Das müssen wir jetzt schon stoppen!


Nein zum Etikettenschwindel
Die Bezeichnung "Durchsetzungsinitiative" suggeriert, dass nun etwas durchzusetzen sei, was vor langem schon beschlossen worden sei. Das ist ein Etikettenschwindel. Denn die Durchsetzungsinitiative und der entsprechende Deliktekatalog gehen weit über das hinaus, was seinerzeit eine knappe Mehrheit mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative beschlossen hatte. Die Initiative setzt die Ausschaffungsinitiative nicht durch, sondern verschärft sie massgeblich. (SGB)

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