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PostCom verschärft Kontrollen im Postmarkt

Gesetze gelten für alle

© PostCom

Die PostCom sieht Handlungsbedarf bei der Erfüllung der Meldepflicht von Logistikunternehmen und der Kontrolle von deren Subunternehmen. syndicom begrüsst diesen Schritt. Die PostCom wurde im Zuge der Revision des Postgesetzes 2012 als Aufsichtsbehörde eingesetzt. Sie ist zuständig für die Festlegung von Mindeststandards und deren Einhaltung. Auch syndicom stellt immer wieder Verstösse fest. Die hohe Dynamik im Logistikmarkt erfordert ein verstärktes Engagement. Aber auch die Sozialpartner und die Kantone sind in der Pflicht.

Die PostCom wacht über die Qualität der postalischen Grundversorgung. Dazu gehört eine Meldepflicht für Postdienstleister. Dass die PostCom Verstösse ahndet, ist im Sinne der Marktteilnehmenden. Die PostCom gehört in ihrer Aufgabe gestärkt und mit genügend Mitteln ausgestattet, damit sie ihrer Funktion nachkommen kann. Dass sie dem unkontrollierten Subunternehmertum verstärkt Beachtung schenken will, ist aus Sicht der Gewerkschaft syndicom zu begrüssen. Dazu David Roth, Zentralsekretär Sektor Logistik bei syndicom: «Die Arbeitgebenden sind stärker in die Verantwortung zu nehmen. Ansonsten dreht sich die Spirale nach unten und es leiden die Arbeiter*innen, die zu unwürdigen Löhnen und Arbeitsbedingungen angestellt sind.» 

Sozialpartner gefordert
Letztlich wird nur ein allgemeinverbindlicher GAV in der Logistikbranche den Markt nachhaltig regulieren. Dies hat auch der Bundesrat jüngst festgestellt (Anfrage 21.7146 von Mattea Meyer). Leider gibt es immer noch Arbeitgebende, die sich diesem Dialog verweigern und teilweise gegen die Meldepflicht und die daraus folgende GAV-Verhandlungspflicht verstossen. Gleichzeitig ist die PostCom aber aufgefordert, die skandalös tiefen Mindeststandards bei der nächsten Überprüfung anzupassen. Bei der letzten Festlegung hat es die PostCom verpasst, ihre Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. 

Kantone müssen Recht durchsetzen 
Ein weiteres Problem sieht syndicom bei den Kantonsregierungen. Sie wären zuständig für die Durchsetzung der Arbeitsgesetze. Trotzdem lassen sie zu, dass UberEats die Kurier*innen weiterhin als Selbständige betrachtet. «Die Untätigkeit der Kantone kommt einer Arbeitsverweigerung gleich», so David Roth. Die Folgen sind klar: Kurier*innen haben keine sozialen Absicherungen, den Gemeinden entstehen in der Folge höhere Sozialkosten und Konkurrenzunternehmen mit anständigen Anstellungsbedingungen werden vom Markt gedrängt. Das Beispiel zeigt, dass es im Logistikmarkt einen hohen Regulierungsbedarf und ein verstärktes Engagement aller staatlichen Akteure braucht. syndicom konnte in den vergangenen Jahren rund 20 Unternehmen zum Abschluss eines neuen GAV für Kurier*innen bewegen und arbeitet mit Hochdruck am Abschluss weiterer Verträge.

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