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Pressefreiheit gefährdet: Handlungsbedarf auch in der Schweiz

Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai

Weltweit steht die Pressefreiheit unter Druck. Auch in der Schweiz. Drei aktuelle Beispiele: Superprovisorische Verfügungen, sprich Maulkörbe für Medienschaffende, sollen vereinfacht werden. Das Bankengesetz verhindert Investigativrecherchen. Zunehmend behindert die Polizei Medienschaffende bei ihrer Arbeit. Am internationalen Tag der Pressefreiheit wehrt sich die Gewerkschaft syndicom gegen jegliche Einschränkungen, ob in der Schweiz oder in anderen Ländern.

Die Pressefreiheit ist ein demokratisches Grundrecht und essentiell für die Demokratie. Sie wird in vielen Ländern ständig angegriffen. Medienschaffende werden unter Druck gesetzt, inhaftiert und ermordet. syndicom unterstützt die internationalen Bestrebungen zur Durchsetzung der Pressefreiheit und zeigt sich mit den betroffenen Medienschaffenden solidarisch.

Die Pressefreiheit ist aber nicht nur im Ausland unter Druck. Auch wenn die Schweiz im Vergleich gut dasteht und hierzulande Medienschaffende kaum von physischer Gewalt und Repression betroffen sind, nehmen die Probleme zu. Drei aktuelle Beispiele zeigen den Handlungsbedarf auf:
 

  1. Superprovisorische Verfügungen und Prozesse

    Viele oft finanzstarke und mächtige Akteur:innen versuchen, die Berichterstattung durch Gerichte unterbinden zu lassen. Zwar unterliegen sie meistens – mit dem Mittel der superprovisorischen Verfügungen lassen sie den Medienschaffenden aber einen vorläufigen Maulkorb verpassen. Damit gewinnen sie Zeit und können die öffentliche Aufmerksamkeit minimieren.

    Voraussichtlich am 10. Mai berät der Nationalrat darüber, die Hürden für solche Eingriffe in die Pressefreiheit abzubauen. syndicom appelliert gemeinsam mit allen Medienorganisationen, darauf zu verzichten. Superprovisorische Verfügungen vereinfacht zuzulassen, ist das Einfallstor für eine Flut von Prozessen, die sich nur finanzstarke Gruppen leisten können. Das würde den investigativen Journalismus in der Schweiz massiv behindern.

    Ein Beispiel: Im vergangenen Jahr wollte das auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Westschweizer Onlinemagazin «Gotham City» die Verurteilung eines in der Schweiz ansässigen indonesischen Geschäftsmanns, der im Palmölhandel tätig war, wegen Steuerbetrugs aufdecken. Dieser beantragte vorsorgliche Massnahmen, um die Veröffentlichung des Artikels vor der Abstimmung über das Freihandelsabkommen mit Indonesien zu verhindern. Das Onlineportal war vor Gericht schlussendlich zwar erfolgreich, der Artikel konnte jedoch erst nach mehreren Wochen veröffentlicht werden. Wenn die Hürden für vorsorgliche Massnahmen gegen Medienartikel gesenkt werden, werden solche Maulkorbprozesse zunehmen.

     
  2. Bankengesetz

    Das Schweizer Bankengesetz schränkt in Artikel 47 die Arbeit von Journalist:innen bei der Auswertung geheimer Daten massiv ein. Schweizer Medien mussten deshalb auf die Mitarbeit an der Aufdeckung der «Suisse Secrets»-Affäre verzichten. Faktisch beinhaltet das Bankengesetz ein Rechercheverbot, sobald vertrauliche Bankdaten betroffen sind.

     
  3. Behinderung von Medienschaffenden durch Polizei und Behörden

    Fälle, in denen Medienschaffende von Polizei und Behörden an der Berichterstattung behindert werden, werden uns immer öfter gemeldet. Es braucht eine Anerkennung der Rechte der Medienschaffenden auf Zugang zu Informationen und die Möglichkeit, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen, auch bei Demonstrationen und Besetzungen.


Die Gewerkschaft syndicom steht ein für Pressefreiheit und wehrt sich gegen jegliche Art von Einschränkungen.

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