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SGB lehnt neu aufgelegten Rentenklau ab – AHV darf nicht geschwächt werden

Der Bundesrat schlägt mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Über 12 Prozent würden die Renten sinken. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte.

 

(SGB) Diese krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Er wird sie bekämpfen. Sie ist nicht zwingend. Sie stützt sich auf das derzeitige Tiefzinsniveau. So tiefe Zinse und Renditen sind jedoch nicht in Stein gemeisselt. Eine Rentenreform einzig auf ein Tiefzinsszenario zu stützen, ist nicht seriös.

Zwar will der Bundesrat die Rentenkürzung abfedern. Durch die Erhöhung der Sparbeiträge (längere Beitragszeiten etc.) wird die den Unwägbarkeiten der Finanzmärkte ausgesetzte Zweite Säule jedoch weiter aufgeblasen. Jährlich müssten zusätzlich rund 3,7 Milliarden Franken in die Pensionskassen fliessen. Das kostet die Erwerbstätigen mit kleinen und mittleren Einkommen sehr viel Geld. Statt die teure und für tiefe Einkommen wenig attraktive Zweite Säule weiter aufzublasen, sollten die Leistungen der AHV verbessert werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt.

Nicht akzeptabel sind die Pläne des Bundesrats, sich bei der Finanzierung der AHV aus der Verantwortung zu stehlen. Würde der Bundesbeitrag an die AHV künftig zur Hälfte an die Mehrwertsteuer gekoppelt, würden der AHV bis im Jahr 2030 jährlich rund 2 Milliarden Franken entgehen. Um Rentenkürzungen zu vermeiden, müsste deswegen beispielsweise die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent erhöht werden. Diese Abwälzung der Finanzierung lehnt der SGB kategorisch ab.

Der SGB lehnt auch die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 ab. Dies ist eine einseitige und ungerechte Abbaumassnahme. Denn Frauen haben heute wegen Erwerbsunterbrüchen und tieferen Löhnen deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Mit der Erhöhung des Rentenalters würde sich die materielle Ungleichbehandlung der Frauen gegenüber den Männern noch verschärfen. Gleichzeitig warnt der SGB davor, das ordentliche Rentenalter 64/65 aufzugeben und durch ein Referenzalter zu ersetzen. Dis ist ein erster Schritt in Richtung höheres Rentenalter für alle.

Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorantreibt. Insgesamt setzt der Bundesrat aber falsche Akzente, denn die Vorschläge führen zu einer unerwünschten Aufblähung der Zweiten Säule und einer Schwächung der AHV. Eine Absage erteilt der SGB auch allen Versuchen, einzelne Reformschritte herauszulösen oder verschiedene Gesetzespakete zu staffeln. Dieses Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt.

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