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SGB lehnt Umsetzungsvorlage zur Masseneinwanderungs-Initiative klar ab

SGB-Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung Art. 121a BV

 

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vom Bundesrat zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorgeschlagene Revision des Ausländergesetzes klar ab. Mit dieser Gesetzesrevision, die eine Einzelfallprüfung des Inländervorrangs vorsieht, würden Personen ohne Schweizer Pass diskriminiert und ausgegrenzt. Damit würde eine Tieflohnpolitik und prekäre Arbeitsverhältnisse gefördert - wie im früheren Kontingentssystem. Das schadet allen Arbeitnehmenden in der Schweiz, auch denen mit Schweizer Pass. Denn fast ein Drittel der Arbeitsstunden hierzulande werden von Personen ohne Schweizer Pass geleistet.

Die knappe Ja-Mehrheit am 9. Februar 2014 war nur möglich, weil zahlreiche Menschen in der Schweiz berechtigte Sorgen um ihre Löhne und Arbeitsbedingungen hatten. Deshalb muss der Schutz der Löhne und Arbeitsplätze verbessert und nicht verschlechtert werden.


Für den SGB ist es zentral, den Schutz der Arbeitnehmenden vor Arbeitgebermissbrauch zu verstärken. Einerseits muss der Vollzug der Flankierenden Massnahmen verbessert (mehr Kontrollen in den gefährdeten Regionen/Branchen, aber auch Erlass von Mindestlöhnen in Branchen mit Lohndruck), andererseits müssen die Flankierenden Massnahmen verstärkt werden (höhere Administrativsanktionen, einfachere Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV, Arbeitsunterbrüche bei krassen Dumpingfällen u.a.).


Gleichzeitig müssen die Bilateralen Verträge mit der EU weitergeführt werden. Für den Wohlstand und die Sicherheit der Arbeitsplätze in der Schweiz wäre es fahrlässig, die bilateralen Brücken zur EU abzubrechen, nur weil Arbeitgeber das Freizügigkeitsabkommen FZA missbraucht haben. Die Missbräuche müssen bekämpft werden, nicht die Bilateralen. Auch unter den Bilateralen und dem FZA kann die Schweiz alles zum Schutz der Löhne und Arbeitsplätze tun, so lange sie Berufstätige mit EU-Pass nicht diskriminiert. (SGB)

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