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Teilrevision des Fernmeldegesetzes: Notwendige Revision schützt weiterhin die Arbeitsbedingungen

Die Medien- und Kommunikationsgewerkschaft syndicom begrüsst die vorgesehene Teilrevision des Fernmeldegesetzes. Mit Befriedigung stellt syndicom fest, dass der gewerkschaftliche Druck in der Vernehmlassungsphase Wirkung gezeigt hat: Der Bundesrat hat sein Vorhaben aufgegeben, den Schutz der Arbeitsbedingungen aus dem Fernmeldegesetz zu streichen.

Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben sich in den letzten Jahren enorm entwickelt, was ganze Märkte umwälzt und zur 4. Industriellen Revolution führt. Im Zuge dieser rasanten Entwicklung müssen auch die gesetzlichen Grundlagen in regelmässigen Abständen angepasst werden. Neue notwendige Regulierungen können im Interesse der Beschäftigten und der Konsumentinnen und Konsumenten nicht alleine der Branche überlassen werden. In diesem Sinne begrüsst syndicom die vorgesehene Teilrevision des Fernmeldegesetzes.

Gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund hat sich syndicom 2016 in der Vernehmlassung dafür stark gemacht, dass der Schutz der Arbeitsbedingungen nicht aus dem Gesetz gekippt wird. Mit Befriedung stellt nun syndicom fest, dass der Bundesrat eingelenkt hat und die Bestimmung zur Einhaltung von branchenüblichen Arbeitsbedingungen weiterhin im Gesetz enthalten ist. Dasselbe gilt für die Vorgabe, dass Fernmeldedienstanbieter eine angemessene Anzahl Ausbildungsplätze für Lernende anbieten müssen.

Netz- und Technologieneutralität stärkt die Volkswirtschaft

Digitalisierungsexperten sind sich einig darin, dass die Netz- und Technologieneutralität eine wichtige Voraussetzung ist für jede Volkswirtschaft, ihre Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Zeitalter zu erhalten und auszubauen. Mit der Kann-Formulierung handelt der Bundesrat zwar zögerlich, schafft sich damit aber die Grundlage in den Markt eingreifen zu können, wenn es zu Marktversagen kommen sollte.

 

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