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Vom sozialen Dialog zur echten Sozialpartnerschaft

syndicom einigt sich mit UPC Schweiz auf einen Gesamtarbeitsvertrag. Sowohl die Personalvertretung als auch die Mitarbeitenden stimmen dem GAV zu. 

 

Nach eineinhalb Jahren kon­struk­tiver Verhandlungen zwischen syndicom und UPC Schweiz steht der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages kurz bevor. Inhaltlich konnte in allen Punkten eine Übereinkunft erzielt werden. Die Personalvertretung hat dem Inhalt des GAV zugestimmt. Auch die interne Umfrage unter allen Mitarbeitenden erbrachte eine grosse Zustimmung. Der GAV soll im September unterschrieben werden und am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Der Gesamtarbeitsvertrag basiert auf dem bisher gültigen Reglement bei UPC Schweiz. Im Mittelpunkt der Verhandlungen standen aus syndicom-Sicht eine Stärkung der Work-Life-Balance, bessere Bedingungen bei der Aus- und Weiterbildung sowie ein effektiver Schutz der gewerkschaftlichen Arbeit von Arbeitnehmenden. Der GAV UPC Schweiz bedeutet einen weiteren wichtigen Schritt zur Sicherung der Arbeitsbedingungen in der ICT-Branche.

Die wichtigsten Verbesserungen

Der GAV formalisiert die langjährige, konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Gewerkschaft syndicom und UPC Schweiz. Gleichzeitig stärkt der künftige GAV die guten Arbeitsbedingungen sowie die Mitwirkungsrechte der Mitarbeitenden nachhaltig. In Zukunft werden sie bei Weiterbildungen nicht nur finanziell unterstützt, sondern haben auch ein Mitspracherecht. Der GAV schreibt nämlich neu vor, dass die benötigten bzw. gewünschten Bildungsmassnahmen fester Bestandteil der Mitarbeitergespräche werden.

Weiter konnte der Mutterschaftsurlaub um drei Wochen verlängert werden und dauert damit 17 Wochen bei vollem Lohnausgleich. Auch beim Vaterschaftsurlaub konnte eine sub­stanzielle Verbesserung erreicht werden, wenn auch auf viel tieferem Niveau. Die Verdoppelung des Vaterschaftsurlaubs im Vergleich zum bisher gültigen Reglement bedeutet eine Erhöhung auf 10 Tage.

Für unsere gewerkschaftliche Aufbauarbeit besonders erfreulich ist, dass der GAV bei UPC Schweiz für die Ausübung von öffentlichen und gewerkschaftlichen Ämtern sowie für die Ausübung gewerkschaftlicher Betriebsarbeit die dazu notwendige Zeit bei vollem Lohnausgleich zur Verfügung stellt. Hinzu kommt ein effektiver Kündigungsschutz für die Personalvertretung: Mitgliedern der Personalvertretung darf nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden.

Aufbauarbeit wird weitergeführt

Der GAV ist ein Resultat der erfolgreichen Aufbauarbeit bei UPC Schweiz, die selbstverständlich weitergeführt werden muss. Die Herausforderungen, die auf uns zukommen, sind heute noch nicht gänzlich absehbar. Sicher ist, dass weitere Umwälzungen durch die fortschreitende Digitalisierung bevorstehen und dass der Margendruck in der ICT-Branche weiter zunimmt. Sei es bei Restrukturierungen, bei der Weiterentwicklung des GAV oder bei Fragen der beruflichen Vorsorge: Wir müssen uns durch betriebliche Aufbauarbeit wappnen, um ein starker Verhandlungspartner zu bleiben, der weiterhin auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung diskutieren kann.

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