Die Arbeitsbedingungen bei den Privat-Radios und -TV verbessern

Das ist unser Ziel. Daran arbeiten wir. Unsere Studie vom August 2020 hat ergeben, dass die Löhne von vielen Programmschaffenden tief sind. Darum führen wir seit April 2021 Gespräche mit den Arbeitgeberverbänden. In sieben Runden konnten wir einige Fortschritte erzielen.
Bisher gibt es seit 2007 nur einseitige «Standard-Arbeitsbedingungen» auf sehr tiefem Niveau, aber keine verbindlichen Mindestregeln für die Radio- und Fernsehsender der Deutschschweiz. Das wollen wir ändern. Auf Seite der Arbeitnehmenden sind nebst syndicom auch das SSM und der Verband impressum dabei. Denn nur ein kollektiv verhandelter Vertrag hilft, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Thema | «Standard» 2007 | Stand Verhandlungen 2022 |
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Mindestlohn Privat-TV | 4‘000 Fr. | 4‘800 Fr. |
Mindestlohn Privat-Radio | 4‘000 Fr. | 4‘300 Fr. |
Mindest-Lohnregelung beim Berufseinstieg (Privat-TV) | keine | Praktikum: 1‘500 Fr. Volontariat/Stage: 2‘500 Fr. (1. Jahr) 3‘500 Fr. (2. Jahr) |
Mindest-Lohnregelung beim Berufseinstieg (Privat-Radio) | keine | keine |
13. Monatslohn | keiner | verbindlich |
Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall | gemäss Obligationenrecht OR (während 3 Wochen im ersten Jahr, danach je nach Anzahl Dienstjahren) | 80% während bis zu 720 Tagen (wie bei Taggeldversicherungen üblich) |
Ferien | 4 Wochen (für über 49-Jährige: 5 Wochen) | 5 Wochen (für über 49-Jährige: 6 Wochen) |
Kündigungsfristen | gemäss OR im ersten Dienstjahr: 1 Monat vom 2.-9. Dienstjahr: 2 Monate ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate |
im ersten Dienstjahr: 1 Monat ab dem 2. Dienstjahr: 3 Monate |
Aber ist dieses Zwischenresultat zufriedenstellend?
Das möchten wir von dir wissen.
Was meinst du dazu? Was gehört darüber hinaus in die kollektive Vereinbarung zur Verbesserung und Absicherung deiner Arbeitsbedingungen?
Nimm an der Umfrage teil und sag uns, was du davon hältst!