GAV 2024

Deine Gewerkschaft syndicom hat mit Swisscom den fortschrittlichsten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Schweiz für euch Swisscom-Angestellten verhandelt. Er verkürzt die tatsächliche Arbeitszeit, fördert die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und ermöglicht lebensabschnittsgerechte Arbeitszeitmodelle.

Jetzt planen wir gemeinsam mit Swisscom Pilotprojekte zur Arbeitszeitverkürzung und zu Arbeitszeitmodellen. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. In den letzten 12 Monaten konnten wir in intensiven Verhandlungen wichtige Fortschritte bei deinen Arbeitsbedingungen bei Swisscom erzielen. Bei der Arbeitszeit werden wir gemeinsam mit Swisscom Pilotprojekte planen und durchführen. Wir sind uns sicher: Damit werden wir aufzeigen, dass die Arbeitszeitverkürzung für das Unternehmen nicht nur tragbar, sondern sogar gut ist.

Schreibe mit uns die Erfolgsgeschichte von guten Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitverkürzung bei Swisscom weiter

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Im neuen GAV Swisscom verbessern sich viele Punkte

Verschlechterungen zur heutigen Situation gibt es keine. Die wichtigsten Neuerungen siehst du hier:

Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeit

Swisscom-Mitarbeitende finden die detaillierten Informationen im Swisscom-Intranet
  Gesetz GAV 2018 GAV 2024
Ferien 20 Tage 25 - 30 Tage, je nach Alter Bis 49: 28 Tage 50-59: 30 Tage Ab 60: 31 Tage
Mutterschaft (Urlaub) 14 Wochen 80 % 18 Wochen 100 % 20 Wochen 100 %
Vaterschaft (Urlaub) 10 Tage 80 % 15 Tage 100 % 20 Tage 100 %
Elternurlaub keinen keinen 24 Wochen, wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten

Arbeitszeit und Teilzeit

Swisscom-Mitarbeitende finden die detaillierten Informationen im Swisscom-Intranet
  Gesetz GAV 2018 GAV 2024
Altersteilzeit keine Regelung Anrecht auf Reduktion des Pensums um höchstens 20 % Reduktion des Pensums um bis zu 40 % möglich. Swisscom beteiligt sich an finanziellen Folgen
Gleitzeitkonto Bandbreite keine Regelung +100 bis -50 h +100 bis -50 h. per 31.12. Soll +40 h
Langzeitkonto keine Regelung mindestens 80 h bei Eröffnung Ablehnung schriftlich zu begründen. Mindestens 40 h bei Eröffnung
Änderung auf Teilzeitarbeit keine Regelung wohlwollende Prüfung mit schriftl. Begründung wohlwollende Prüfung mit schriftl. Begründung. Insb. nach Elternurlaub

Lohn und Zulagen

Swisscom-Mitarbeitende finden die detaillierten Informationen im Swisscom-Intranet
  Gesetz GAV 2018 GAV 2024
Mindestlohn keiner / kantonal 52’000.- brutto 54’600.- brutto
Lohnverhandlung keine Regelung sozialpartner-schaftlich sozialpartner-schaftlich
Kinderzulage kantonal 240.- / Monat und Kind 240.- / Monat und Kind
Ausbildungszulage kantonal 250.- / Monat und Kind 290.- / Monat und Kind

Die wichtigsten Verbesserungen

Mit neuen, von Swisscom finanziell unterstützten Modellen zur Altersteilzeit, mit längeren Mutter- und Vaterschaftsurlauben sowie mit Verbesserungen beim Langzeitkonto haben wir konkrete Verbesserungen hin zu lebensabschnittsgerechten Arbeitszeitmodellen erreicht.

Das ist noch nicht alles: Alle Mitarbeitenden erhalten mindestens einen Tag mehr Ferien, einige sogar drei Tage. Neu haben Swisscom-Mitarbeitende bis zum 49. Altersjahr 28 Tage Ferien, vom 50. bis 59. Altersjahr 30 Tage und ab 60 31 Tage. Wir haben im GAV vereinbart, dass niemand aufgrund der Arbeit im Homeoffice berufliche Nachteile in Kauf nehmen muss und werden ein neues Homeoffice-Reglement verhandeln. Zudem steigen die Ausbildungszulagen für Kinder sowie der Mindestlohn.

Unsere Hauptforderungen bei den Verhandlungen bleiben die Verkürzung der tatsächlichen Arbeitszeit (inkl. Reduktion der Wochenarbeitszeit) und neue, lebensabschnittsgerechte Arbeitszeitmodelle. Daran halten wir fest. Mit diesem GAV gelingt uns ein wichtiger Schritt in diese Richtung, mit dem wir unsere Ziele erreichen werden. Am Ziel sind wir noch nicht ganz angekommen. Wir bleiben dran!

 

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