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Gestaltung der Arbeitszeit im Homeoffice

Liebe Rechtsberatung von syndicom, ich arbeite in einem 100-Prozent-Pensum, wobei ich davon drei Tage die Woche im Homeoffice meine Arbeit erbringe. Wie frei darf ich meine Arbeitszeit gestalten? Darf ich früh am Morgen und spät am Abend meine Arbeit erledigen, falls ich mal aus privaten Gründen tagsüber besetzt bin?

Wie flexibel du deine Arbeitszeit (im Homeoffice) gestalten darfst, hängt zunächst von einer allfälligen vertraglichen Regelung ab. Falls dein Arbeitsvertrag, der GAV oder das Personalreglement feste Arbeitszeiten (auch) im Homeoffice vorsieht, sind sie einzuhalten. Andernfalls schränken die gesetzlichen Vorschriften zum Gesundheitsschutz und die Praxis in deinem Betrieb die Flexibilität deiner Arbeitszeit ein. Die Tages- und Abendarbeit inkl. Pausen und Überzeit muss innerhalb von 14 Stunden und zudem zwischen 6 und 23 Uhr liegen. Nach einem Arbeitstag hast du Anspruch auf mind. 11 Stunden Ruhezeit, die du selber auch einhalten musst. Auch muss eine allfällige Praxis im Betrieb oder Abrede von Verfügbarkeit und Erreichbarkeit mit deiner Vorgesetzten eingehalten werden. Z. B. kannst du bei 8 Soll-Stunden pro Tag im Homeoffice ohne feste Arbeitszeiten von 6 bis 10 Uhr und von 16 bis 20 Uhr arbeiten, falls nichts anderes abgemacht ist und deine Vorgesetzte darüber informiert ist. Die gesetzliche Arbeitszeiterfassungspflicht gilt auch im Homeoffice. Grundsätzlich ist die Arbeitgeberin verpflichtet, die Arbeitszeit der Angestellten zu erfassen. Sie kann die Aufzeichnung aber an die Angestellten delegieren.

Darf ich im Homeoffice ohne Pause durcharbeiten und dafür früher mit der Arbeit aufhören?

Nein, das entspricht nicht dem Sinn von Pausen, die von Gesetzes wegen zur Erholung und Verpflegung dienen sollen. Pausen finden in der Regel zur Mitte der täglichen Arbeitszeit statt. Das gesetzlich vorgeschriebene Pausenminimum ist zwingend einzuhalten; «durcharbeiten» ist nicht erlaubt, denn es kann zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Falls die Pausen vertraglich nicht geregelt sind, ist die gesetzliche Mindestdauer zu respektieren: Eine Viertelstunde Pause bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden, eine halbe Stunde bei täglich mehr als sieben Stunden oder eine Stunde Pause bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. 

Meine Chefin schickt mir oft am späten Abend eine E-Mail. Muss ich immer erreichbar sein und eine solche E-Mail sofort beantworten?

Nein, du musst nicht immer verfügbar sein, sondern bloss während der definierten Arbeitszeiten. Verlangt eine Arbeitgeberin ohne vertragliche Abrede und ausserhalb von Notfällen, dass ein Arbeitnehmer nach Feierabend erreichbar ist, kann dies verweigert werden. Falls die Arbeitszeiten vertraglich nicht festgelegt sind und auch keine festen Präsenzzeiten im Betrieb bzw. in deinem Dienst zu respektieren sind, sind auf jeden Fall die gesetzlichen Vorschriften über Ruhezeiten, Nachtarbeit und Pausen zu respektieren. Eine E-Mail, die nach Feierabend bei dir eintrifft, musst du nicht am selben Tag beantworten, ausser bei einem Notfall.    

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