Arbeitsort Homeoffice
Ich arbeite Vollzeit in der IT-Branche. Bis zur Pandemie war mein Dienstort am Firmensitz in Zürich. Seit Corona arbeite ich hauptsächlich im Homeoffice und muss nur sehr selten nach Zürich. Dies kommt mir entgegen, da ich auf dem Land wohne und ansonsten einen Arbeitsweg von täglich drei Stunden hätte. Als die Homeofficepflicht teilweise aufgehoben wurde, habe ich darum gebeten, weiterhin 100 % im Homeoffice zu arbeiten. Mein Arbeitsplatz am Firmensitz steht mir jedoch nach wie vor zur Verfügung. Nun habe ich einen neuen Einzelarbeitsvertrag mit meinem Wohnort als Dienstort erhalten – aber gleichzeitig eine deutliche Lohnreduktion. Ist das rechtlich zulässig?
Ja. Die Arbeitgeberin kann bei veränderter betrieblicher oder wirtschaftlicher Situation unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist den Arbeitsvertrag anpassen. Die sogenannte Änderungskündigungsfrist ist von Gesetzes wegen einzuhalten. Im gegenseitigen Einvernehmen können die Vertragsparteien die Anpassungen des Arbeitsvertrags aber auch per sofort umsetzen. Dies macht bei Verbesserungen des Arbeitsvertrages Sinn. Bei Verschlechterungen kann der oder die Arbeitnehmende auf der Einhaltung der Kündigungsfrist beharren. In welchem Ausmass der Lohn reduziert werden kann, hängt vom internen Personalreglement oder einem allfällig gültigen Gesamtarbeitsvertrag ab. Besteht eine Regelung dazu, dann darf die Arbeitgeberin die Vertragsanpassung nur innerhalb dieser Schranken vornehmen.
An meinem Stellenprofil hat sich nichts geändert. Ich leiste noch die genau gleiche Arbeit wie bis anhin. Die Arbeitgeberin begründet die Lohnanpassung damit, dass ich nun aufgrund des Homeoffice tiefere Lebenshaltungskosten habe, zum Beispiel zu Hause Mittag essen kann und kein GA mehr brauche.
Besteht kein Lohnreglement, dann ist die Höhe des Lohnes reine Verhandlungssache. Die Arbeitgeberin hat aber im Betrieb darauf zu achten, dass innerbetrieblich keine Ungleichbehandlung der Mitarbeitenden entsteht und die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen eingehalten wird. In deinem Fall macht die Arbeitgeberin geltend, dass du wegen des Homeoffice tiefere Lebenskosten hast, als wenn du in Zürich arbeiten würdest. Sie kann sich dafür auf den ortsüblichen Lohn berufen, der, sofern er sachlich und objektiv begründet ist, rechtlich zulässig ist.
Durch mein Homeoffice spart sich aber die Arbeitgeberin die Kosten für meinen Arbeitsplatz und am Firmensitz. Ich hingegen habe höhere Auslagen, wie zum Beispiel den Stromverbrauch und die Telefonkosten. Dies steht doch einer Lohnkürzung entgegen?
Du arbeitest freiwillig weiterhin 100 % im Homeoffice. Die Arbeitgeberin stellt dir nach wie vor einen Arbeitsplatz am Firmensitz zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die Arbeitgeberin nicht verpflichtet, dir die zusätzlichen Kosten zu zahlen. Davon ausgeschlossen sind aber Spesen und Auslagen, die du für die Ausführung deiner Arbeit hast. Sie muss dir beispielsweise die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen und Auslagen für Druckerpatronen zahlen.