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Der Arbeitgeber muss Teilkrankschreibung respektieren

Ich bin derzeit aufgrund eines von meinem Arzt ausgestellten Zeugnisses teilarbeitsunfähig. Obwohl ich dieses Arztzeugnis meinem Vorgesetzten vorgelegt habe, verlangt er regelmässig, dass ich mit höherem Pensum arbeite, als gemäss Arztzeugnis zulässig ist. 

Wenn du wegen Krankheit oder Unfall nur mit einem Pensum arbeiten kannst, das unter deinem üblichen Beschäftigungsgrad liegt, muss dein Arbeitgeber das respektieren. Wenn er sich nicht daran hält und ein höheres Pensum von dir verlangt, verletzt er seine Pflicht zum Schutz deiner Gesundheit gemäss Artikel 328 OR.

Wie soll ich reagieren?
Wird dein reduzierter Beschäftigungsgrad (entweder auf dem Einsatzplan oder durch nicht kompensierte Überstunden) nicht respektiert, musst du das deinem Arbeitgeber sofort mitteilen, und zwar am besten schriftlich (ein E-Mail reicht aus). Bitte darum, die Überschreitung deiner Arbeitszeit zu korrigieren, und nimm auch rasch Kontakt zu syndicom auf, damit du bei diesem Vorgehen Unterstützung erhältst.

Antwortet dein Arbeitgeber nicht oder lehnt eine Anpassung deiner Arbeitszeit ab, kannst du diese selbst vornehmen. Informiere schriftlich und im Voraus darüber, dass du gezwungen seist, deine Arbeitszeit anzupassen, damit sie das ärztlich verordnete reduzierte Pensum nicht überschreitet. Gib genau an, wann du deine Arbeitszeit zu kürzen gedenkst. Achte darauf, dass du deinen Arbeitgeber früh genug informierst, damit er sich organisieren kann und ihm durch deine Abwesenheit kein Schaden entsteht.

Welche Konsequenzen hat mein Arbeitgeber zu gewärtigen?
Kommt dein Arbeitgeber seiner Pflicht zum Schutz deiner Gesundheit trotz deines Protests nicht nach und führt die zu hohe Arbeitslast direkt zu einem gesundheitlichen Schaden, kann der Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die finanziellen Folgen dieses Schadens zu tragen.

Kann mein Chef meine Arbeitszeit frei einteilen?
Wenn dein Arztzeugnis nicht präzisiert, wie viele Stunden du pro Tag höchstens arbeiten darfst, kann der Arbeitgeber deine Arbeitszeit (im Rahmen deines Arbeitsvertrags) frei einteilen, solange dein reduzierter Beschäftigungsgrad über die ganze Arbeitswoche eingehalten wird. Hast du einen Einsatzplan, musst du sofort nach Erhalt den Plan überprüfen. Hast du fixe Arbeitstage, kann dein Vorgesetzter nur dann über das reduzierte Pensum hinausgehende Stunden von dir verlangen, wenn du diese Stunden an den Tagen davor oder danach kompensieren kannst.

Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich nicht reagiere?
Das Risiko ist vor allem medizinischer Art, denn dein Gesundheitszustand könnte sich verschlechtern, wenn du mehr arbeitest, als dir ärztlich gestattet ist. Tritt tatsächlich eine Verschlechterung ein, ohne dass du dich gegen das zu hohe Pen­sum gewehrt hast, könnte dein Arbeitgeber nicht für die Folgen haftbar gemacht werden. Unter gewissen Umständen könntest du auch nicht mehr vor einer Entlassung wegen Krankheit geschützt sein.

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