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Der Weg in die Selbständigkeit

Ich habe vor drei Jahren meine IT-Ausbildung abgeschlossen und arbeite seitdem in diesem Bereich. Seit einem halben Jahr leide ich an starken Rückenschmerzen und ziehe eine berufliche Veränderung in Betracht. Natürlich wäre ich motiviert, bei der Firma zu bleiben. Hat mein Arbeitgeber die Pflicht, mir aus den genannten Gründen einen anderen Arbeitsplatz anzubieten, und bezahlt er mir die dafür notwendige Umschulung?

Nein, der Arbeitgeber hat keine gesetzliche Verpflichtung, dir eine andere Stelle anzubieten oder eine Umschulung zu bezahlen. Möglicherweise kannst du jedoch von einem Weiterbildungsanspruch Gebrauch machen, wenn dies im Gesamtarbeitsvertrag oder in den Regularien deines Unternehmens festgelegt ist. Frage deinen Arbeitgeber nach Informationen!

Wenn ich frei über meine Arbeitszeit verfügen könnte, wäre eine Umschulung gar nicht notwendig. Auf den Crowdworking-Plattformen habe ich gesehen, dass es zahlreiche Aufträge gibt, die ich als selbständiger Informatiker machen könnte. An wen kann ich mich wenden und wie müsste ich vorgehen, wenn ich mich selbständig machen möchte und zum Beispiel finanzielle Unterstützung brauche?

Die Arbeitslosenkasse zahlt bis zu 90 Taggelder bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Doch es gelten einige Voraussetzungen für die Anerkennung als Selbständiger durch die Ausgleichskasse deines Wohnsitzkantons. Die Anforderungen sind recht streng. Es ist auch möglich, ein Start-up zu gründen und dafür einen Kredit zu beantragen oder ein Crowdfunding zu machen.

Auch die Invalidenversicherung bietet gegebenenfalls für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine Kapitalhilfe an. Diese kann als Darlehen ohne Rückzahlungspflicht, zinslos oder mit Zinsen gewährt werden. Dazu musst du dich bei der Invalidenversicherung anmelden und die Kapitalhilfe beantragen. Dabei sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere müssen dein Gesundheitszustand und die Tätigkeit es dir ermöglichen, deine Existenz für mehrere Jahre zu sichern. Zudem benötigst du ebenfalls von der Ausgleichskasse die Bestätigung, dass du als Selbständigerwerbender anerkannt bist.

Wenn ich als Selbständiger nicht genügend Einkommen erziele und deswegen noch einen oder mehrere Nebenjobs habe, muss ich dann noch Sozialversicherungsbeiträge als Selbständiger bezahlen?

Das kommt darauf an, wie viel du als Selbständiger verdienst. Wenn du unter 9600 Franken im Jahr verdienst, zahlst du den Mindestbeitrag von 503 Franken. Als Selbständiger bist du jedoch nicht gegen Arbeitslosigkeit und auch nicht obligatorisch gegen Unfall versichert und hast per se keine Pensionskasse.

Je nach Nebenjob kann es sein, dass du auch dort durch die Maschen des Sozialversicherungssystems fällst, d. h. vom Arbeitgeber keine AHV- und keine Pensionskassen-Beiträge bezahlt werden, du nicht gegen Lohnausfall bei Unfall oder Krankheit versichert bist und allenfalls auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Bevor du ernst machst mit der Selbständigkeit oder mehrere Tätigkeiten ausübst, ist es wichtig, dich bei der Gewerkschaft genau über deine Rechte und Pflichten zu informieren. Wir beraten dich gerne.

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