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Falsch deklariertes Einkommen

Ich bin seit zwei Jahren Mitglied bei syndicom. Bei der Anmeldung habe ich anstelle meines korrekten Jahreseinkommens von rund Fr. 70 000 nur ein solches von Fr. 20 000 deklariert und entsprechend zu tiefe Mitgliederbeiträge bezahlt. Bis anhin habe ich keine rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen müssen; leider wurde mir vor einer Woche gekündigt. Habe ich nun trotz meiner zu tiefen Einkommensdeklaration Anspruch auf Rechtsschutz?

syndicom erhebt zur Erfüllung der Gewerkschaftsaufgaben einkommensabhängige Mitgliederbeiträge. Die Einstufung erfolgt nach den Angaben auf der Beitritts­erklärung, massgebend ist der Bruttojahreslohn inkl. 13. Monatslohn. Die Selbstdeklaration des Einkommens basiert auf Vertrauen und Ehrlichkeit und syndicom behält sich bei offensichtlich falscher Deklaration die Nachforderung von Beiträgen vor. Das Rechtsschutz-Reglement hält fest, dass die Gewährung des Rechtsschutzes bei zu tiefer Einstufung wegen fehlerhafter Einkommensdeklaration beschränkt werden kann.

Darunter fallen sowohl eine von Anfang an fehlerhafte Deklaration als auch Fälle, wo das Einkommen während der Mitgliedschaft zunimmt und zu einem Wechsel der Beitragsklasse führt, diese Änderung aber nicht gemeldet wird. Das Mass der Beschränkung ist von Fall zu Fall zu bestimmen.

Voraussetzung für die Gewährung auch des beschränkten Rechtsschutzes ist in jedem Fall, dass das Mitglied umgehend Kontakt mit der Mitgliederadministration von syndicom aufnimmt und sein Einkommen korrekt deklariert. Der Rechtsschutz wird dann je nach der Höhe des in der Vergangenheit vorenthaltenen Beitrages beschränkt auf eine einmalige Beratung, auf eine erste Intervention oder aussergerichtliche Vertretung. In der Regel wird in solchen Fällen eine Prozessführung ausgeschlossen.

Manchmal kann von einer Beschränkung des Rechtsschutzes abgesehen werden, wenn das Mitglied seine Einkommenssituation rückwirkend offenlegt und die vorenthaltenen Mitgliederbeiträge nachzahlt.

Dieses Vorgehen möchte ich dir sehr ans Herz legen. Den ersten Schritt dazu hast du bereits getan. Die Mitgliederadministration hilft dir gerne weiter.

Diese strenge Handhabung geschieht im Interesse unserer korrekt eingestuften Mitglieder und gewährleistet, dass diese nicht den Rechtsschutz der zu tief eingestuften Mitglieder finanzieren. Der syndicom-Rechtsdienst empfiehlt den Mitgliedern, bei Einkommensschwankungen oder Ungewissheit ihre Einstufung zu überprüfen. Die Einkommensstufen und dazugehörigen Beiträge sind auf unserer Website ersichtlich.

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