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Generation Praktikum

Ich habe letzten Herbst meine Berufsausbildung abgeschlossen und bis heute keine Stelle gefunden. In den Absagen hiess es, dass sie jemanden mit beruflicher Erfahrung suchen. Nun habe ich ein Angebot für ein einjähriges, unbezahltes Praktikum erhalten. Ich weiss, dass schon einige, die mit mir abgeschlossen haben, solche Praktikumsstellen angenommen haben. Wenn ich nicht zusage, findet sich sicher jemand anderer für das Praktikum. Was empfehlen Sie mir? 

Das Praktikum ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Daher ist es wichtig, dass ein schriftlicher Praktikumsvertrag gemacht wird. Darin sollten die Dauer, das angestrebte Ziel, eine Regelung bei Krankheit sowie der Lohn (inkl. AHV-, ALV-Beiträge und allfälliger UVG-Beiträge) enthalten sein. Auch eine anschliessende Festanstellung kann bereits vereinbart werden. Ziel eines Praktikums ist es, das erworbene theoretische Wissen unter fachlicher Begleitung in der Praxis zu vertiefen, um den Berufseinstieg zu erleichtern. Erledigen Sie während des Praktikums die gleichen Arbeiten wie die Festangestellten und werden Sie nicht betreut, so handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis. In diesem Fall besteht auch ein regulärer Lohnanspruch.

Ich wäre schon bereit, ein unbezahltes Praktikum zu machen. Doch ist für mich ein Jahr ohne Lohn und ohne Ferien einfach zu lang. Nach meiner Ausbildung habe ich kein Geld mehr und bin nun darauf angewiesen, etwas zu verdienen. Ausserdem bringe ich mit meiner Ausbildung ja auch schon viel Wissen mit. Muss ich effektiv so lange gratis arbeiten? 

Ein Praktikum sollte grundsätzlich nicht länger als ein Jahr dauern. Dann haben Sie auch Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien. Bei Praktika von kürzerer Dauer müssen die Ferien anteilsmässig gewährt werden. Unbezahlte Praktika sollten hingegen nur kurze Zeit dauern, d.h. maximal  einen Monat. Ein typisches Beispiel dafür sind Schnupperpraktika, die meist nur einige Tage oder eine bis zwei Wochen dauern. Dauert das Praktikum länger, muss ein Lohn ausgerichtet werden, auch wenn dieser tiefer ist als bei einer Festanstellung. Übrigens sind mehrere Praktika nacheinander, auch wenn diese nur von kurzer Dauer sind, beim gleichen Arbeitgeber und im gleichen Arbeitsbereich nicht zulässig.

Wenn ich nun dieses einjährige, unbezahlte Praktikum annehme und danach trotzdem keine Festanstellung bekomme, erhalte ich überhaupt Arbeitslosengeld? Dafür muss ich doch  mindestens zwölf Monate lang Beiträge bezahlt haben. Da bin ich ja gleich doppelt bestraft.

Die Arbeitslosenkasse prüft in einem solchen Fall, ob das Praktikum für den Berufsabschluss erforderlich ist und somit zur Ausbildung zählt. Bejaht sie dies, gelten Sie als beitragsbefreit und haben Anspruch auf 90 Taggelder. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei einem Praktikum etwas lernen und nicht einfach gratis arbeiten.

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