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Streiken im Betrieb erlaubt?

Guten Tag In unserem Betrieb wird gestreikt, mit Unterstützung der Gewerkschaft syndicom. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich diesen Streik unterstützen will. Ich habe gelesen, dass Streiken verboten ist, und befürchte daher, dass ich meine Stelle verliere, wenn ich am Streik teilnehme. Arbeitskollegen haben mir allerdings versichert, dass Streiken erlaubt ist. Nun bin ich verunsichert und bitte euch um Klärung dieser Frage.

In Art. 28 der Bundesverfassung ist die Zulässigkeit des Streiks ausdrücklich festgehalten. Der Streik ist ein Grundrecht, das jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin zusteht. Aber nicht jeder Streik ist «erlaubt». Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Erstens muss der Streik von einer Gewerkschaft getragen werden und klar die Arbeitsbeziehungen betreffen, dann darf keine Friedenspflicht im GAV dem Streik entgegenstehen, und weiter muss er das «letzte Mittel» sein, darf also nicht leichtfertig und ohne vorangehende Verhandlungen ergriffen werden. Wenn syndicom einen Streik unterstützt und ihn mitträgt, dann dürfen die Arbeitnehmenden davon ausgehen, dass dieser zulässig ist. Wir haben gut geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Gibt es Punkte, welche ich unbedingt beachten muss, falls ich mich dazu entscheide, am Streik teilzunehmen? Womit muss ich rechnen?

Du musst dir bewusst sein, dass der Arbeitgeber für die Dauer des Streiks den Lohn verweigern darf. syndicom unterstützt die streikenden Mitglieder aus dem Streikfonds. Das Streik- Geld ist aber weniger als der Lohn.

Ich habe gehört, dass ich mit der Kündigung rechnen muss und sogar fristlose Kündigungen ausgesprochen werden können.

Es kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass es zu Kündigungen kommt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies kaum je der Fall ist. Je geschlossener ein Streik durchgeführt wird, desto geringer ist das Risiko von «Strafaktionen » der Betriebe. Werden doch Kündigungen ausgesprochen, sichert syndicom den betroffenen Mitgliedern die nötige rechtliche Unterstützung zu. Die Kündigungen wären zwar gültig und beenden das Arbeitsverhältnis, doch sind sie missbräuchlich bzw. bei fristloser Kündigung ungerechtfertigt und ziehen hohe finanzielle Ansprüche der entlassenen KollegInnen nach sich, welche syndicom für die Mitglieder durchsetzt.

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