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Teure Homepage!

Als selbständige Typografin wurde ich vor zwei Wochen von einem «Internet-Unternehmen» kontaktiert. Sie wollten für meinen Betrieb kostenlos eine Homepage erstellen, wenn ich im Gegenzug ein Empfehlungsschreiben verfasse, welches die Firma zu Werbezwecken verwenden dürfe. Im Gespräch wurde mir erklärt, dass einmalig knapp 600 Franken für die Aufschaltung der Homepage anfallen, sonst aber keine Kosten entstehen würden. Damit war ich einverstanden und unterschrieb den Vertrag, der die 600 Franken auswies. Der Vertreter hatte es plötzlich sehr eilig und verabschiedete sich. Erst später sah ich, was im Kleingedruckten stand: eine Laufzeit von mindestens 48 Monaten, und die 600 Franken fallen monatlich und nicht einmalig an, was insgesamt über 28 000 Franken ergibt! Falls der Vertrag nicht eingehalten wird, verlangt die Bude Schadenersatz im Umfang von 12 Monatsraten. Ich bin brandschwarz angelogen worden. Wie komme ich da heraus?

Es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es ist, Verträge aufmerksam zu lesen und das Kleingedruckte zumindest zu überfliegen. Man sollte sich nie mit dem Argument drängen lassen, ein Angebot gelte «nur jetzt». Und man muss doppelt vorsichtig sein, wenn man «auserwählt» worden sein soll, etwas gratis zu bekommen, das normalerweise Geld kostet.

Wenn ein Vertrag durch eine absichtliche Täuschung zustande kommt, ist er ausnahmsweise unverbindlich. Die Voraussetzung ist aber, dass du dem Unternehmen schriftlich und eingeschrieben mitteilst, dass du den Vertrag wegen absichtlicher Täuschung anfichtst und als unverbindlich betrachtest. Beschreibe kurz das betrügerische Vorgehen. Sollte das Unternehmen nicht einlenken, wird es wieder Zeit, den Rechtsdienst von syndicom zu kontaktieren.

Damit du vor Gericht obsiegst, muss dir der Nachweis gelingen, dass du durch das Unternehmen angelogen und damit absichtlich getäuscht worden bist. Weil die Verhandlungen mündlich waren und aus den Vertragspapieren bei sorgfältigem Lesen hervorgeht, dass es sich eben nicht um eine einmalige Zahlung handelt, wird dieser Nachweis nicht einfach zu erbringen sein. Das Unternehmen wird bestreiten, mit verdeckten Karten gespielt zu haben. Kannst du die Täuschung nicht beweisen, wirst du im Verfahren unterliegen.

Je nach Beweislage – z. B. wenn ein Zeuge zugegen war – kann es Sinn machen, die Sache vor Gericht auszufechten. Andernfalls kann versucht werden, das «Reuegeld» auf einen möglichst tiefen Betrag herunterzuhandeln und diesen zu bezahlen.

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