Artikel

«... zu unserer Zufriedenheit»

Vor wenigen Tagen habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber das Arbeitszeugnis erhalten. Mit einigen Formulierungen bin ich nicht ganz einverstanden, kann aber damit leben. Die Beurteilung meiner Arbeitsleistung ist aber inakzeptabel. Im Zeugnis steht nämlich, dass ich meine Aufgaben bloss «zur Zufriedenheit» des Arbeitgebers erledigt habe. Ich bin aber der Ansicht, dass ich zumindest gute Leistungen erbracht habe. Was kann ich tun?

Die in Arbeitszeugnissen verwendete Formulierung «XY erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit» attestiert der Beurteilten bloss genügende Leistungen und entspricht der Schulnote 4. Die Bewertung «zu unserer vollen Zufriedenheit» steht für gute Leistungen und entspricht einer 5. Die Qualifikation «zu unserer vollsten Zufriedenheit» steht für sehr gute Leistungen oder Schulnote 6.

Sofern du also tatsächlich gute Leistungen erbracht hast, wäre die Qualifikation «zu unserer Zufriedenheit» ungerechtfertigt. Meinungsverschiedenheiten bei der Beurteilung der Arbeitsleistung lassen sich oftmals bereits in einem Gespräch ausräumen. Bitte deshalb eine der Personen, die das Zeugnis unterzeichnet haben, um einen Besprechungstermin.

Überlege dir vorher, mit welchen Formulierungen du nicht einverstanden bist. Denke darüber nach, wie du deinen Standpunkt begründen und belegen kannst. Frühere Mitarbeiterbeurteilungen oder Zwischenzeugnisse sind hierbei die erfolgversprechendsten Mittel. Sollten keine solchen Unterlagen vorliegen, dann liste dir für das Gespräch Arbeiten auf, welche du deiner Meinung nach gut oder sehr gut erledigt und für die du vielleicht auch entsprechend positive Rückmeldungen erhalten hast.

Lass dir dann ausführlich begründen, weshalb deine Leistungen bloss genügend und nicht gut sein sollen. Lege dem oder der Vorgesetzten auf jeden Fall einen ausformulierten Gegenvorschlag vor, denn es fällt leichter, einen Vorschlag zu akzeptieren, als selber nach einer neuen Formulierung zu suchen.

Verhandle sachlich und höflich, aber unnachgiebig. Lass den Arbeitgeber wissen, dass du das Zeugnis in dieser Form nicht akzeptieren wirst, drohe aber noch nicht mit rechtlichen Schritten.

Sollte der Austausch nicht zum gewünschten Resultat führen, stellt sich die Frage, ob du das Zeugnis in einem Gerichtsverfahren berichtigen lassen willst. Bei der Einschätzung der Prozess­chancen ist vorab zu berücksichtigen, ob schriftliche Dokumente wie Zwischenzeugnisse und Mitarbeiterbeurteilungen vorliegen, die den eigenen Standpunkt stützen und dem Gericht vorgelegt werden können.

Gibt es solche Dokumente nicht, wird die Angelegenheit schwieriger: Der oder die Angestellte ist nämlich im Gerichtsverfahren die klageführende Partei und hat zu belegen, dass das Zeugnis nicht den Tatsachen entspricht. Fehlen schriftliche Beweismittel, kann der eigene Standpunkt bloss im Rahmen der Einvernahme der Parteien und allenfalls von Zeugen (namentlich ArbeitskollegInnen und Vorgesetzten) bewiesen werden.

Ich rate allen, sich bei Streit im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis frühzeitig im Regionalsekretariat zu melden. Du bekommst dort die Unterstützung, die du brauchst.

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Du willst wissen, wofür wir uns engagieren? Nimm Kontakt zu uns auf! Bei persönlichen Anliegen helfen dir unsere Regionalsektretär:innen gern weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Jetzt Mitglied werden