Das Frauenstimm- und Wahlrecht

Kurze Geschichte eines langen Kampfes

Die Einführung des Frauenstimm- und wahlrechts auf nationaler Ebene am 7. Februar 1971 erfolgte 53 Jahre nach Deutschland, 52 Jahre nach Österreich, 27 Jahre nach Frankreich und 26 Jahre nach Italien.

Ihr ging ein langer, hartnäckiger Kampf voraus. Schweizer Frauenverbände mussten Druck auf den Bundesrat ausüben und all ihre Kräfte mobilisieren, um die Mehrheit der Bevölkerung und der Stände zu überzeugen. Aber auch die Gewerkschaften waren starke Treiber.


Die erste Intervention geht auf das Jahr 1868 zurück. Damals verlangten die Zürcherinnen anlässlich der kantonalen Verfassungsrevision vergebens das Frauenstimmrecht. 1893 fordert der Schweizerische Arbeiterinnenverband das Frauenstimm- und -wahlrecht. Die Sozialistische Partei (SP) nahm sich ab 1904 als erste Partei des Themas an und nahm die Forderung in ihr Parteiprogramm auf. In der Folge entstehen weitere Stimmrechtsvereine, die 1909 gemeinsam den Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht (SVF) gründen. Auch am Schweizer Landesstreik 1918 wurde die Forderung ausgerufen. Im selben Jahr wurden im Nationalrat zwei Motionen für das Frauenstimm- und -wahlrecht eingereicht. Diese wurden dann aber nur in der Form von abgeschwächten Postulaten an den Bundesrat überwiesen, welcher sie in der Schublade verschwinden liess.

Ähnlich ergeht es der 1929 vom SVF bei der Bundeskanzlei eingereichten Petition mit 249’237 Unterschriften (78’840 von Männern, 170’397 von Frauen), die von den Frauenverbänden, der SP und den Gewerkschaften gesammelt wurden. Sie wird vom Parlament zwar unterstützt, bleibt aber ein Papiertiger.

 

Rückschritt und Aufbruch

Die Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre lässt die Forderungen nach politischer Gleichstellung verstummen. Mit dem Erstarken der konservativen und faschistischen Tendenzen setzt sich ein Gesellschaftsmodell durch, welches die Frauen wieder an den Herd verbannt.

Die Frauen, die im Zweiten Weltkrieg enormen Einsatz leisteten, erlangten in vielen europäischen Ländern das Stimm- und Wahlrecht. In der Schweiz werden sie für ihr Engagement jedoch nicht belohnt. Auf Kantonsebene wurde die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts abgelehnt, und auch der Bundesrat verkündete 1951 in einem Bericht, dass eine Volksabstimmung über das Frauenstimm- und -wahlrecht verfrüht sei – und dies über 80 Jahre nach der ersten Forderung der Zürcherinnen!

Hingegen wollte der Bundesrat während des Kalten Krieges das Zivilschutzobligatorium für Frauen einführen. Daraufhin wehrten sich der SVF, der Schweizerische Katholische Frauenbund und der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen (BSF): keine neue Pflichten für die Frauen, wenn sie nicht einmal ihre politischen Rechte ausüben können!

Der Bundesrat sah die Zivilschutzvorlage gefährdet, was dazu führte, dass er 1957 einen Entwurf zur Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts vorlegte.

1958 nahm die Bundesversammlung die Vorlage an, jedoch wurde sie 1959 vom (männlichen) Volk mit 67% Nein- zu 33% Ja-Stimmen abgelehnt. Drei welsche Kantone – Waadt, Genf und Neuenburg – sprechen sich für die Vorlage aus und führen das Frauenstimm- und -wahlrecht anschliessend auf Kantons- und Gemeindeebene ein. Basel-Stadt folgt als erster deutschsprachiger Kanton 1966.

1968 wollte der Bundesrat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnen – jedoch mit einem Vorbehalt zu den politischen Rechten von Frauen! Die Frauenverbände, Parteien und Gewerkschaften protestierten laut und der Bundesrat führte eine neue Abstimmung über das eidgenössische Frauenstimm- und -wahlrecht durch. Am 7. Februar 1971 – nach einem mehr als 100-jährigen Kampf der Frauenbewegung – erhalten die Schweizerinnen endlich das Wahl- und Stimmrecht.

Doch erst nach einem Bundesgerichtsentscheid konnten ab 1990 wirklich alle - auch die Innerrhoder Frauen - kantonal abstimmen.


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