Hilfspaket für Selbständige hat entscheidenden Konstruktionsfehler
Eine erste Auswertung des Hilfspakets für Selbständige zeigt, dass die Probleme für viele mit den momentan eingesetzten Mitteln nicht gelöst werden können. In unserer Umfrage zum Hilfspaket vom Bundesrat gaben gerade mal 15% der Befragten an, dass die ihnen zugesprochenen Hilfsgelder ausreichen werden, um die laufenden Kosten während der Zeit vom 17. März bis zum 17. Mai zu decken.
Aufgrund der oft sehr tiefen Nettoeinnahmen ist ein Mindestsatz bei der Unterstützung der Selbständigerwerbenden notwendig, um die Coronabedingten Probleme tatsächlich anzugehen. syndicom ist am 6. Mai daher entsprechend an Bundesrat Berset und das Bundesamt für Sozialversicherungen gelangt.
Resultate der Umfrage:
Das Hilfspaket vom 16. April gibt allen Selbständigerwerbenden mit einem AHV-pflichtigen Einkommen zwischen 10'000.- und 90'000.- Franken (basierend auf der Veranlagung 2019) die Möglichkeit, für die Zeit vom 17. März bis zum 17. Mai ein Taggeld von maximal 196.- pro Tag zu beantragen, wenn sie wegen der Corona-Pandemie Umsatzeinbussen erlitten haben.