
Die Post erbringt viele systemrelevante Dienstleistungen und muss deshalb aufgrund der Anordnung des Bundesrats weiterhin zugänglich sein. Das entbindet die Postführung aber nicht von ihrer Pflicht, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Wenn der Bundesrat will, dass die Poststellen offen bleiben und die Post weiterhin ihre Dienstleistungen erbringen soll, dann muss den Angestellten der Zugang zu ausreichend Desinfektionsmittel und Masken ermöglicht und die baulichen notwendigen Massnahmen sofort eingeleitet werden.