Schutz der Mitarbeitenden-Gesundheit

Gemeinsame Massnahmenfindung bei Swisscom in der Coronakrise

Seit dem Ausbruch der Corona-Krise tauschen wir uns täglich mit Swisscom aus. Der Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden hat für uns oberste Priorität. Diese Haltung legt auch Swisscom seit dem ersten Tag der Krise an den Tag. Entsprechend hat Swisscom alle Massnahmen seriös geprüft, die wir vorgeschlagen haben. Viele unserer Anregungen hat Swisscom übernommen und umgesetzt.

Im Austausch mit unseren Mitgliedern stellen wir fest, dass vielen nur bruchstückhaft bewusst ist, was syndicom und Swisscom seit Beginn der Pandemie sozialpartnerschaftlich umgesetzt haben. Folgend möchten wir Dich über die wichtigsten Massnahmen informieren. 
 

Vorbildlicher Umgang mit Risikogruppen

Gleich zu Beginn der Krise war klar, dass Risikogruppen besonderen Schutz erhalten müssen. So haben wir umgehend mit Swisscom diskutiert, dass Mitarbeitende, die einer Risikogruppe angehören, entweder im Home-Office arbeiten oder vorübergehend die Arbeit einstellen. Notabene bei voller Lohnfortzahlung.
 

Unzumutbare Doppelbelastung mit Home-Office und Home-Schooling

Für viele Swisscom-Mitarbeitende gehört Home- oder Mobile-Office längst zum Alltag. Während Mobile-Office zurzeit nicht angesagt ist, ist es Home-Office umso mehr. Für Mitarbeitende mit schulpflichtigen Kindern kann die Doppelbelastung mit Home-Office und Home-Schooling so hoch sein, dass die Arbeit kaum mehr möglich ist. Swisscom hat sich dazu bereit erklärt, in solchen Situationen auch dann weiterhin den vollen Lohn zu bezahlen und keine Sanktionen auszusprechen, wenn die übliche Leistung ausbleibt.
 

Gesundheitsschutz auch beim Aufrechterhalten der Grundversorgung

Der Delegierte des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung hat Swisscom (inkl. Broadcast) und cablex mitgeteilt, dass sie versorgungsrelevante Leistungen für die Schweiz und die kritische Infrastruktur erbringen. Sowohl für uns als auch für Swisscom und cablex ist klar, dass die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit trotzdem zwingend einzuhalten sind. Besonders zu beachten sind die entsprechenden Checklisten des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Mitarbeitende, die bei bestimmten Tätigkeiten ein Gesundheitsrisiko sehen, können eigenverantwortlich davon absehen, ohne dass sie Sanktionen zu befürchten haben.
 

Shops geschlossen oder mit reduzierten Öffnungszeiten

Eines der vordringlichsten Themen war die Arbeit in den Shops. So hat Swisscom auch auf unser Drängen hin im Tessin mit zwei Ausnahmen alle Shops geschlossen. In diesen beiden Shops arbeiten zu reduzierten Öffnungszeiten nur Shop-Kader und Freiwillige für Kund*innen mit dringenden Anliegen. Ähnliche Lösungen hat Swisscom daraufhin auch für die Shops in anderen Regionen beschlossen.
 

Intensive Schutzmassnahmen und Kontrollen auf Baustellen

Swisscom und cablex haben die Mitarbeitenden auf Baustellen mit persönlicher Schutzausrüstung wie Schutzbrillen, Schutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel ausgerüstet. Zudem sind die Mitarbeitenden verpflichtet, sich an die Vorgaben gemäss der Checkliste des SECO für Baustellen zu halten. Mitarbeitende von Swisscom-Security nehmen auf Baustellen Kontrollen vor und haben schon mehrmals wegen ungenügender Schutzmassnahmen interveniert, besonders auch bei Sub-Unternehmen. Mit einem Teil dieser Sub-Unternehmen pflegen wir in der Netzinfrastruktur-Branche eine konstruktive Sozialpartnerschaft. Die SUVA ist dafür zuständig zu kontrollieren, ob die Gesundheitsschutzmassnahmen auf den Baustellen umgesetzt werden.
 

CFS-Mitarbeitende geniessen besonderen Schutz

Was noch vor ein paar Wochen tägliche Routine war, ist zu einem besonderen Risiko geworden: Die Arbeit der Techniker*innen von Customer Field Service (CFS) in den Wohnungen der Kund*innen, um ihr Internet, Swisscom TV oder den Festnetzanschluss in Gang zu bringen. Zum Schutz der CFS-Mitarbeitenden werden die Kund*innen im Auftragsprozess mehrmals gefragt, ob sie sich gesund fühlen und keine Grippe-Anzeichen haben. Stellen CFS-Mitarbeitende vor Ort fest, dass die Angaben der Kund*innen nicht korrekt waren, dürfen sie die Arbeit unverzüglich abbrechen und die Wohnung verlassen – oder die Wohnung schon gar nicht erst betreten. Wir appellieren an unsere Kolleg*innen bei CFS, eigenverantwortlich von diesem Recht Gebrauch zu machen.
 

Keine Abbaugespräche während dem Notstand

Zu Beginn des Notstands waren noch nicht alle Abbaugespräche im Rahmen der diesjährigen Personalplanung geführt worden. Wir konnten darauf hinwirken, dass Swisscom die Abbaugespräche sistiert, bis der Notstand überwunden ist. Nach wie vor leider nicht erwirken konnten wir einen generellen Abbau-Stopp. Aber wir bleiben an diesem wichtigen Thema dran und haben unsere jüngsten Forderungen im Zusammenhang mit der Swisscom-Generalversammlung vom 6. April an den Bund und die Swisscom gerichtet.
 

Sozialplandauer wird verlängert

Mitarbeitende, mit denen bereits ein Abbaugespräch geführt worden ist und spätestens per 1. Juli in den Sozialplan eintreten, wird die Sozialplandauer um einen Monat verlängert. Dasselbe gilt auch für Mitarbeitende, die bereits im Sozialplan sind. Ausgenommen sind Mitarbeitende in der Sozialplan-Kategorie G mit zwei bis drei Jahren Einsatzmodell bei Worklink. Wir bedauern es sehr, dass diese Informationen bereits verbreitet worden sind, noch bevor die definitiven Entscheide und Kommunikationen vorlagen. Bereits bei Swisscom deponiert haben wir die Forderung, dass die Fristen verlängert werden müssen, wenn der Notstand über den 19. April hinaus dauern sollte.

 

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