Altersvorsorge 2020

Renten sichern – 2x JA zur Altersvorsorge 2020

Mit der Ständeratslösung liegt eine Vorlage auf dem Tisch, die viele wichtige Fortschritte mit sich bringt, aber beim Frauenrentenalter auch einen gewichtigen Rückschritt beinhaltet. Insgesamt ist die Vorlage aus gewerkschaftlicher Sicht klar positiv. Sie stärkt die AHV und stellt sie auf eine solide finanzielle Grundlage. Sie erhöht die AHV-Renten erstmals nach 40 Jahren und sie verbessert die Altersvorsorge für Arbeitnehmende mit kleinen Einkommen.

Erstmals seit über 40 Jahren werden die AHV-Renten substantiell erhöht und die AHV wird mit der Zusatzfinanzierung für die nächsten Jahre gesichert. Zudem werden Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen und kleinen Teilzeitjobs in der 2. Säule besser versichert. Davon profitieren insbesondere Frauen.

«Es steht viel auf dem Spiel»

Im Interview erklärt Bundesrat Alain Berset im Detail die Stärken der Vorlage und die Gefahren bei einem Nein

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Die Vorteile der AV 2020 im Überblick

Die Altersvorsorge 2020 sorgt dafür, dass die AHV-Finanzen mindestens bis 2030 gesichert bleiben. Eine kleine Erhöhung der Lohnabgaben (je 0,15 Prozent) und ab dem Jahr 2021 eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent reichen dafür aus. Zusätzlich erhält die AHV ab nächstem Jahr die 0,3 Mehrwertsteuerprozente, die derzeit in die IV fliessen.

Die AHV-Renten werden erstmals seit 40 Jahren real erhöht. Die Erhöhung der AHV-Renten beträgt 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare. Die Reform stärkt so die AHV als sicherste, fairste und günstigste Säule der Altersvorsorge. Dies ist für Frauen besonders wichtig: Für über 500‘000 Frauen ist die AHV im Alter die einzige Einkommensquelle.

Die Reform verhindert die Senkung des Umwandlungssatzes nicht, aber gleicht die Senkung aus. Alle heute über 45-Jährigen haben eine Besitzstandsgarantie – für sie gilt der alte Umwandlungssatz. Bei allen anderen sorgen die höheren AHV-Renten dafür, dass die Rentensenkung in den Pensionskassen abgefedert wird.

Teilzeitarbeitende sind in der Pensionskasse mit der Reform künftig besser abgesichert. Viele Frauen, die immer noch die Mehrheit der Teilzeitarbeitenden stellen, profitieren von dieser Reform. Damit würde die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen auch bei den Pensionskassen abnehmen. Heute sind die Pensionskassenrenten der Männer im Schnitt dreimal höher als jene der Frauen.

Ältere Arbeitnehmende verlieren bei Stellenverlust vor der Pensionierung (ab 58) nicht mehr ihren Rentenanspruch. Auch wenn sie keine neue Stelle finden und keine Beiträge mehr bezahlen, erhalten sie von der letzten Pensionskasse eine Rente.

Spät, aber erfolgreich

Die AHV ist in der Schweiz 1946 eingeführt worden. Aber die Idee geht noch auf Otto von Bismarck zurück.

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