Profitieren von der Gewerkschaft
Als Mitglied von syndicom profitierst du nicht nur von Dienstleistungen, die wir selbst anbieten, sondern auch von Rabatten und Vergünstigen bei unseren Partnern.
Deine Vorteile
Berufsrechtsschutz
Kostenlose Beratung und rechtliche Unterstützung bei allen Fragen rund um Arbeit und Beruf.
Bildungsangebote
Mitglieder können Kurse von syndicom, Movendo und Helias vergünstigt besuchen.
magazin
Als Mitglied erhältst du unser magazin kostenlos nach Hause geliefert.
my.syndicom
Mit dem Online-Portal hast du jederzeit Zugriff auf die Dienste, Infos und Veranstaltungen.
Pensionierungsberatung
Als Mitglied von syndicom profitierst du von unserer kostenlosen Pensionierungsberatung.
Pensionskasse Freelance
Die Pensionskasse Freelance ist die massgeschneiderte 2. Säule für Freischaffende.
Presse
Du bist Medienschaffende:r?
Unsere Angebote sind auf deinen Beruf zugeschnitten!
Gut zu wissen: Alles über Vollzugskosten- und GAV-Beitrag
- Je nach Gesamtarbeitsvertrag wird dir monatlich ein Vollzugskostenbeitrag / GAV-Beitrag (ehemals Solidaritätsbeitrag) vom Lohn abgezogen.
- Dieser wertvolle Beitrag hilft uns als Gewerkschaft, einen Teil der Kosten der Vertragsverhandlungen und der Vertragsdurchsetzung zu decken.
- Die Höhe dieses Beitrags legt der Gesamtarbeitsvertrag fest. Du findest den Beitrag auf deiner Lohnabrechnung deklariert.
- syndicom erstattet Mitgliedern den Vollzugskostenbeitrag jeweils für das Vorjahr zurück, sofern die Mitgliederbeiträge bezahlt sind. Die Auszahlung erfolgt dann im ersten Semester vom Folgejahr.
Wichtig, wenn du bei der Post, Swisscom, Skyguide oder T-Systems angestellt bist: Wird dir der Mitgliedsbeitrag vom Gehalt abgezogen, entfällt der Vollzugskostenbeitrag.
Für detaillierte Auskunft steht dir unser Mitgliederservice zur Verfügung:
info@syndicom.ch ¦ Tel. +41 58 817 18 18
Pensionskasse Freelance
Berufliche Vorsorge «à la carte»
Die Pensionskasse Freelance von syndicom bietet eine massgeschneiderte 2. Säule an. Sie ist speziell auf Freelancerinnen und Freelancer sowie auf Selbständigerwerbende zugeschnitten, die in den Medien und in der Kommunikation tätig sind.
Bei der PK Freelance gibt es keinen Koordinationsabzug: Der ganze Lohn wird versichert. Das hat Vorteile, besonders für Teilzeitbeschäftigte. Weil keine Aktionärsgewinne abgeschöpft werden, zahlt sich dies auf die Dauer in Form einer höheren Nettorendite aus – Sie haben am Schluss mehr Geld auf Ihrem Konto.
syndicom ist die einzige Schweizer Gewerkschaft, die auch freischaffenden Mitarbeitenden und Selbständigerwerbenden ihrer Branchen eine Pensionskasse bietet. Profitieren Sie von dieser einmaligen Dienstleistung und werden Sie syndicom Mitglied!
syndicom Mitglieder, welche nicht über ihren Arbeitgeber BVG-versichert sind, können sich bei der «Pensionskasse Freelance» für die Risiken von Alter, Invalidität und Tod versichern. Das Stiftungsreglement regelt die Einzelheiten.
Anmeldeformulare und Unterlagen sind direkt bei der PK Freelance erhältlich:
Pensionskasse Freelance
Monbijoustrasse 61
3007 Bern
Telefon: 031 398 63 05
E-Mail: info@pkfreelance.ch
www.pkfreelance.ch
Deine Vorteile bei einer
syndicom Mitgliedschaft
- Rechtsschutz im Beruf
- Weiterbildung und Kurse
- Pensionierungsberatung