Gibt es kein Grundrecht auf einen existenzsichernden Lohn?

Das Grundrecht auf Existenzsicherung gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung garantiert kein Mindesteinkommen, sondern nur die Deckung der elementaren Bedürfnisse, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Das sind Nahrung, Unterkunft, Kleidung und medizinische Grundversorgung. Diese Bestimmung beschränkt sich leider auf das Notwendigste, um ein menschenwürdiges Überleben zu sichern und nicht auf der Strasse zu landen und betteln zu müssen.

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