GAV Netzinfrastruktur: Gültigkeitsdauer
Ich arbeite als Netzelektriker für eine Firma mit Sitz im Kanton Bern. Mein Chef erwähnte im Herbst, dass noch nicht klar sei, ob der Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Netzinfrastruktur rechtzeitig bewilligt, damit eine lückenlose Weitergeltung gewährleistet ist. Gerüchte machten die Runde, wonach sich deswegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen verschlechtern würden.
Gilt der GAV Netzinfrastruktur noch?
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2022 verlängerte der Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des GAV Netzinfrastruktur ohne Unterbruch bis zum 31. Dezember 2026. Mit der AVE-Verlängerung bleibt der Geltungsbereich des GAV auf alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber der Netzinfrastruktur- Branche anwendbar. Damit sind alle Arbeitgeber der Netzinfrastruktur weiterhin verpflichtet, die im GAV festgelegten Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
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