Der Arbeitsort ist ein wesentlicher Vertragspunkt und kann nicht im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers einseitig verändert werden. Ein dauerhafter Wechsel des Arbeitsortes erfordert entsprechend eine Vertragsanpassung, welche im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer erfolgen kann oder dann mittels Änderungskündigung durchzusetzen ist, d. h. der geltende Arbeitsvertrag wird gekündigt und ein neuer Arbeitsvertrag wird mit angepasstem Arbeitsort angeboten.

Der Arbeitgeber kann den Arbeitsort somit nicht einseitig anpassen, er könnte dir aber vorübergehend einen anderen Arbeitsort zuweisen. In Bezug auf die zusätzliche Wegzeit ist Folgendes zu beachten: Als Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes gilt die Zeit, während der sich die Arbeitnehmenden zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten haben. Der Weg zu und von der Arbeit gilt nicht als Arbeitszeit. Wird die Arbeit aber ausserhalb des Arbeitsortes geleistet, an dem die Arbeitnehmenden normalerweise ihre Arbeit verrichten, und fällt dadurch die Wegzeit länger als üblich aus, so stellt die zeitliche Differenz zur normalen Wegzeit Arbeitszeit dar.

Auch wenn in deinem Arbeitsvertrag der Arbeitsort nicht bezeichnet wurde, so gilt in deinem Fall aufgrund der langjährigen Praxis Bern als Arbeitsort. Die zusätzliche Wegzeit nach St. Gallen gilt entsprechend als Arbeitszeit und die zusätzlichen Wegkosten sind durch den Arbeitgeber zu übernehmen.

Sprich deinen Arbeitgeber auf diese Rechtslage an und mache die zwei erwähnten Positionen geltend. Es ist davon auszugehen, dass dir der Arbeitgeber in der Folge kündigen wird. Während der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber aber für die zusätzliche Wegzeit und die daraus entstehenden Kosten aufkommen. Falls du dich in der Folge bei der Arbeitslosenversicherung anmelden musst, wird die Ablehnung des neuen Arbeitsvertrages mit Arbeitsort St. Gallen nicht zu Einstelltagen führen. Da je Arbeitsweg mehr als zwei Stunden Wegzeit anfallen, gilt der neue Arbeitsvertrag aus arbeitslosenversicherungsrechtlicher Sicht nicht als zumutbares Angebot und seine Ablehnung bleibt sanktionslos.

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