Ich hatte einen Unfall und habe mir dabei die Schulter verletzt. Die Unfallversicherung hat mir Taggelder bezahlt. Ich kann nur 50% arbeiten. Die Suva weigert sich nun aber, weiterhin zu bezahlen. Begründung: Ich hätte Arthrose und deshalb keinen Anspruch mehr auf Leistungen. Ist das korrekt? 

Die Unfallversicherung bezahlt so lange, bis die Unfallfolgen abgeheilt sind, man wieder sein volles Pensum arbeitet oder wenn von der Behandlung keine Besserung mehr erwartet werden kann. Ist eine bleibende (Teil-)Invalidität und Einkommens­einbusse entstanden, wird eine Rente geprüft.

In deinem Fall bezahlt die Suva nicht mehr, weil bei dir offenbar die Unfallfolgen abgeheilt sind und die jetzigen Beschwerden von der Arthrose stammen. Das muss man natürlich anhand der ärztlichen Berichte genau überprüfen. Falls doch noch Unfallfolgen bestehen, muss die Suva weiterbezahlen und unter Umständen auch eine Rente abklären.

Wenn keine medizinischen Zweifel bestehen, dass die Unfallfolgen ausgeheilt sind, handelt es sich nun um einen Krankheitsfall; für Operationen und Heilbehandlungen ist die Krankenkasse zuständig. Der Einkommensverlust wird durch ein Krankentaggeld gedeckt. Wie die Bestimmungen in deinem konkreten Fall aussehen, muss auch genau angeschaut werden, da die Leistungen abhängig von der Krankentaggeldversicherung und den jeweiligen Vertragsbedingungen sind.

Wichtig ist jetzt eine Anmeldung bei der IV-Stelle, und zwar unabhängig davon, ob die Suva bezahlt oder nicht, Suva und IV können auch gleichzeitig Leistungen ausrichten. Besteht während eines Jahres eine Arbeits­unfähigkeit von mindestens 40%, kann eine Rente beantragt werden.

Die IV-Stelle prüft, ob mit Eingliederungsmassnahmen deine Arbeitsfähigkeit gesteigert werden kann. Falls nicht, prüft sie eine Rente. Für die Rentenberechnung ist nicht einfach der Grad der Arbeitsunfähigkeit relevant. Bei dir gibt es also nicht einfach automatisch einen IV-Grad von 50%, wenn du nur noch 50% arbeiten kannst. Sondern es wird ermittelt, wie hoch dein Einkommen wäre, wenn du gesund wärst («Valideneinkommen»). Das ist in der Regel das letzte Einkommen vor der Arbeitsunfähigkeit. Dann wird abgeklärt, wie viel du in einer angepassten Tätigkeit arbeiten und verdienen könntest. Das ist das sogenannte Invalideneinkommen. Die Differenz vom Validen- zum Invalideneinkommen ergibt dann deine Erwerbseinbusse und den IV-Grad. Liegt der IV-Grad über 40%, besteht Anspruch auf eine Viertelsrente, ab 50% auf eine halbe, ab 60% auf eine Dreiviertels- und ab 70% auf eine ganze Rente. Zudem muss dann geprüft werden, ob deine Pensionskasse ebenfalls eine Invalidenrente bezahlt.

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, dich von deinem Regionalsekretariat beraten zu lassen.

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