Wer bei starker Hitze im Freien arbeitet, muss sich speziell schützen und sich gelegentlich abkühlen können. Die Arbeitgebenden sind für die Einhaltung von klaren Regeln verantwortlich.
syndicom empfiehlt allen Arbeitgebenden dringlich, eine Beurteilung der Hitzebelastung gemäss SECO vorzunehmen.
Massnahmen der Arbeitgebenden
Ab 34°C im Schatten (bei sog. mittlerer Arbeitsintensität) muss jeweils nach 45 Minuten eine bezahlte Pause von 15 Minuten am Schatten gemacht werden können. Ausserdem haben die Arbeitgebenden Getränke bereitzustellen. Bei mittelschwerer Arbeit in Gebäuden gilt diese Regel bereits ab 31°C.
Weitere wichtige Massnahmen der Arbeitgebenden bei grosser Hitze:
- Überwachung auf Anzeichen von Hitzebelastung sicherstellen
- den Arbeitsrhythmus absenken
- Sonnenschutz zur Verfügung stellen
- Trinkmöglichkeiten schaffen
- die Arbeitszeiten vorverlegen
Einige Massnahmen können (nach Temperatur gestaffelt) den Tabellen entnommen werden:
Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers
bei Arbeit im Freien
(für mittlere Arbeitsintensität und leichte Bekleidung)
Lufttemperatur °C | Flüssigkeitszufuhr | Pausen am Schatten |
---|---|---|
28 – 33 | Trinkwasser in der Nähe | 5 Minuten/h |
34 – 37 | Wasser zur Verfügung stellen | 15 Minuten/h |
38 – 40 | Wasser zur Verfügung stellen | 30 Minuten/h |
bei Arbeit in Gebäuden
Lufttemperatur °C | Massnahmen am Arbeitsplatz | Pausen |
---|---|---|
31 – 36 | Ventilatoren bereitstellen | 15 Minuten/h |
37 – 40 | Wärmere Arbeitsräume meiden | 30 Minuten/h |
41 – 43 | Kühle Aufenthaltsbereiche definieren | 30 Minuten/h + Entwärmungspausen |
Schütze dich selbst
Auch als Arbeitnehmer:in selber ist man bei extremer Hitze und Arbeiten im Freien zur Vorsicht aufgefordert. Mit steigendem Hitzegrad
- muss deutlich mehr getrunken werden (ungesüsste Getränke, kein Alkohol!)
- muss die körperliche Belastung reduziert werden.
- Sonnencreme und Helm/Käppi mit Nackenschutz nicht vergessen. Die SUVA rät zudem, auch Arme und Beine zu decken (leichte, weite Kleidung tragen).