Ich finde es nicht richtig, dass der Arbeitgeber mein privates Mobiltelefon für die Arbeit nutzen will.

  • Sofern nichts anderes verabredet oder üblich, hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die dieser für die Arbeit benötigt. Stellt der Arbeitnehmer selber die Geräte und das Material für die Arbeit zur Verfügung, hat ihn der Arbeitgeber dafür angemessen zu entschädigen.
  • Dein privates Mobiltelefon ist dein persönliches Gerät, auf dem du auch private Daten speicherst. Du bist nicht verpflichtet, dieses Gerät deinem Arbeitgeber für die Arbeit zur Verfügung zu stellen.

In deinem Fall hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden die für die Arbeit erforderlichen Geräte, auch etwa ein Tablet, zur Verfügung zu stellen.

Ist es nicht so, dass der Arbeitgeber die totale Kontrolle und Überwachung über meine Person hat, wenn er mir ein mobiles Arbeitsgerät mit GPS für die Arbeitszeiterfassung und die Auftragsbearbeitung zur Verfügung stellt?  

In Arbeitsverhältnissen sind laut Arbeitsgesetz Überwachungs- und Kontrollsysteme

  • unzulässig, wenn sie das Verhalten der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz überwachen.
  • können sie zulässig sein, wenn sie der Sicherheit oder für eine Leistungsüberwachung dienen.
    Zum Beispiel ist die Wegregistrierung von Firmenautos für die Sicherheit, Arbeitsplanung oder Arbeitsorganisation zulässig.
    • Sie sind so zu gestalten und anzuordnen, dass die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmenden nicht beeinträchtigt wird.
    • Sie müssen verhältnismässig sein.
    • Sie müssen gleichzeitig den Persönlichkeits- und Gesundheitsschutz des Arbeitnehmenden bestmöglich wahren.
  • Eine totale Überwachung in Echtzeit ist nicht zulässig.

Die Arbeitnehmenden sind vorgängig über den Einsatz von Überwachungssystemen zu informieren. 

Was habe ich als Arbeitnehmer für Möglichkeiten, Einfluss auf die Einführung eines Überwachungssystems via mobiles Arbeitsgerät zu nehmen?

Die Arbeitnehmendenvertretung deines Betriebes ist im Bereich der Gesundheitsvorsorge zur Mitwirkung heranzuziehen. Die Einführung von Überwachungs- und Kontrollsystemen fällt in diesen Bereich.

Über die Arbeitnehmendenvertretung kannst du folglich Einfluss nehmen.

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