Wer ist der Presserat?

Seit 1972 dient der Schweizer Presserat dem Publikum als Beschwerdeinstanz, die über die Einhaltung der journalistischen Berufsethik wacht. Diese ist in der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» festgehalten.

Wer der begründeten Meinung ist, ein Artikel, eine Reportage oder ein Foto verletzte den Journalistenkodex kann Beschwerde beim Presserat einreichen. Zum Beispiel wenn Stereotypen verallgemeinert oder ethnische oder religiöse Gruppen diskriminiert werden, bei Personenbeschreibungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren usw. 

Das Verfahren ist grundsätzlich offen für alle, die Bearbeitung von Beschwerden dauert etwa ein Jahr. 

Der Presserat zählt 21 Mitglieder, die aufgeteilt in drei Kammern die eingegangenen Beschwerden beurteilen. 15 sind erfahrene Medienschaffende, 6 Mitglieder vertreten das Publikum.

Der Presserat ist eine Stiftung, zu deren Trägern der Verband Schweizer Medien, die Konferenz der Chefredaktor:innen, die Journalisten­gewerkschaften syndicom und SSM, die Berufsorganisation impressum sowie die SRG SSR gehören. Das Parlament hat in der Herbstsession den Weg freigemacht für eine mögliche Mitfinanzierung durch das BAKOM. Ausserdem gibt es einen Gönnerinnen- und Gönnerverein.  

Jedes Jahr gehen beim Presserat Dutzende von Beschwerden ein, 2024 waren es 130, die Tendenz ist stark steigend. Die drei Kammern des Presserats erarbeiten Stellungnahmen, ob und inwiefern eine Klage berechtigt ist. Er ist kein Gericht, kann also weder Bussen noch Strafen aussprechen. Hingegen werden Beurteilungen von Beschwerden anonymisiert auf der Website des Presserats veröffentlicht. Der Presserat setzt darauf, dass seine Befunde in den Medien publiziert werden.  

Welche Herausforderungen erwarten den Presserat in den kommenden Jahren? 

Die Herausforderungen sind enorm, denn eine funktionierende Demokratie braucht eine freie Presse. Vor diesem Hintergrund hat der Presserat eine zentrale Rolle als Organ der Selbstregulierung. Wir leben in Zeiten von Fake News und einer wachsenden Flut von Beschwerden. Eine Herausforderung ist, die berufsethischen Regeln weiterzuentwickeln und zeitgemässe Richtlinien zu den wesentlichen medienethischen Fragen auszuarbeiten.

Daniel Rihs

Meine Rolle als Präsident ist diejenige eines Moderators zwischen den Trägerorganisationen, um sicherzustellen, dass der Presserat seine Aufgabe als unabhängige berufs- und medienethische Beschwerdeinstanz in unserem System wahrnehmen kann.

Die Presse befindet sich im Umbruch: Welche Rolle spielt die Künstliche Intelligenz (KI) im Kontext der berufsethischen Regeln? 

Künstliche Intelligenz ist eine grosse Herausforderung. Eine Technologie, deren Verbreitung so schnell und massiv voranschreitet, lässt sich nicht aufhalten. Dabei müssen wir sehr wachsam sein: KI kann und darf die Arbeit der Journalist:innen nicht ersetzen. Für den Presserat ist ein Punkt besonders wichtig: Auch wenn ein Artikel mit Hilfe von KI verfasst wurde, bleibt der Journalist, die Journalistin dafür verantwortlich, was publiziert wird. Der Mensch muss die Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit garantieren. Anhand von KI-Programmen erzeugte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden. Nur so lässt sich das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Presse erhalten.

Dem Presserat wird vorgeworfen, seine Stellungnahmen blieben folgenlos. Wie können sie wirksamer werden? 

Man darf nicht vergessen, dass der Presserat kein Gericht ist. Er hat keine Sanktionsmöglichkeit. Seine Entscheide sind keine Urteile, sondern ethische Stellungnahmen, die auf der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten und den dazugehörigen Richtlinien beruhen. Hat eine Kammer oder das Präsidium des Presserats einen Entscheid gefällt, ist dieser endgültig. Es gibt keine Beschwerdemöglichkeit. Der Wert des Presserats ist ein anderer: Er gibt eine Orientierung und trägt dazu bei, berufsethische Standards zu wahren. Wir wollen seinen Einfluss stärken. Darum ist es so wichtig, dass seine Stellungnahmen publiziert werden. Die Beschwerden – ob abgelehnt oder angenommen – müssen einen Beitrag zur öffentlichen Debatte leisten können. 

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