Deine Vorteile mit der Vereinbarung

Mit der Vereinbarung setzen wir als Sozialpartner:innen gemeinsam klare Mindeststandards für deine Arbeit bei einem Privatradio oder Privatfernsehen.

Du profitierst von:

  • Höhere Mindestlöhne: Der Mindestlohn für ausgebildete, festangestellte Programmschaffende beträgt neu 4’800 Franken pro Monat (×13).
  • Mehr Ferien: Bis 49 hast du Anspruch auf mindestens 5 Wochen, ab 49 sogar auf mindestens 6 Wochen Ferien.
  • Bessere soziale Absicherung: Auf deinem gesamten Lohn werden künftig Pensionskassenbeiträge abgerechnet (ohne Koordinationsabzug). Somit sind Programmschaffende mit Teilzeitpensen besser abgesichert.
  • Sichere Mutterschaftsleistungen: Während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs erhältst du den vollen Lohn.
  • Stärkere Urheber:innenrechte: Urheberrechtlich geschützte Beiträge kannst du neu bei Wettbewerben einreichen und zwei Wochen nach Erstausstrahlung auf deiner eigenen nichtkommerziellen Website veröffentlichen.

Zur Entstehung der Vereinbarung

Diese Vereinbarung ist ein Meilenstein: Zum ersten Mal haben wir als Arbeitnehmerorganisationen – syndicom, das SSM und impressum – gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden VSP (Privatradios) und Telesuisse (Privatfernsehen) verbindliche Mindestarbeitsbedingungen für Programmschaffende ausgehandelt.

Die Verhandlungen dauerten von 2021 bis Ende 2022 und fanden im Rahmen der Neukonzessionierung der privaten Radio- und TV-Sender statt. Unser Ziel war klar: Einheitliche, faire und verlässliche Arbeitsbedingungen, die es dir ermöglichen, professionelle Medienarbeit zu leisten.

Mit der Vereinbarung beginnt eine neue Phase der Sozialpartnerschaft in der Branche. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass diese Standards umgesetzt und weiterentwickelt werden – gemeinsam mit dir und allen Kolleg:innen in den Redaktionen.

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