Gegen Gratisarbeit. Für eine faire Vergütung

Immer wieder werden wir Illustrator:innen um Gratisarbeit gebeten. Wir werden «eingeladen», uns an einem «tollen Projekt» zu beteiligen, an einem «spannenden Anlass» vertreten zu sein und im «Fall eines Erfolges» bekannt zu werden. Das muss ein Ende haben. Deshalb wehren wir uns entschieden gegen Gratisarbeit und bieten dir eine Hilfestellung an: gemeinsam mit dem Verband «Autorinnen und Autoren der Schweiz» Ad*S und der Swiss Comics Artists Association SCAA haben wir Honorarempfehlungen erarbeitet, die es dir erlauben, von deiner Arbeit zu leben. 

  • Professionell tätige Illustrator:innen sind auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen angewiesen. Das beinhaltet sowohl ein Honorar für die Arbeitszeit sowie eine Vergütung für die eingeräumten Nutzungsrechte.
      
  • Ein Wettbewerb ist für Illustrator:innen kein Spiel, sondern ein Auftrag unter verschärften Bedingungen, da man in ständiger Konkurrenz steht und keine Planungssicherheit hat.   
     
  • Die Arbeit in einer Wettbewerbssituation ist daher nicht niedriger zu entschädigen als ein ordentlicher Auftrag, sondern höher. Insbesondere auch, weil für die nicht publizierten Illustrationen keine Nutzungshonorare verrechnet werden können.  
     
  • Wenn Kund:innen mehrere Illustrator:innen erst für sich arbeiten lassen wollen, anstatt sich anhand des Portfolios für jemanden zu entscheiden, müssen sie diesen Mehrwert bezahlen. Sie bekommen mit einem Wettbewerb im Gegenzug konkrete Arbeit, zugeschnitten auf ihre Anforderungen, was ihnen die Auswahl stark vereinfacht. Das Risiko wird in einem Wettbewerb also von den Kund:innen auf die Illustrator:innen verlagert, was im Preis entsprechend einberechnet werden muss. 
     
  • Sämtliche Rechte nicht ausgewählter Illustrationen müssen bei den Urheber:innen verbleiben. Wenn ein:e Illustrator:in eine Wettbewerbsausschreibung für sich entscheiden konnte, muss zusätzlich zur Arbeitszeit auch die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke vergütet werden
     
  • Wettbewerbe ohne Bezahlung: Wohltätige Projekte, NGO/NPO oder Startups arbeiten oft mit kleinen oder gar keinen Budgets. Wettbewerbe sind aber trotzdem kein Mittel, um Gratisarbeit zu rechtfertigen. Darum gilt:
    a. Bei einem wohltätigen Projekt kann ein:e Illustrator:in gesucht werden, die dieses unterstützen will. Die geleistete Arbeit kann durch eine inhaltliche Beteiligung belegt werden.
    b. Bei Startups ohne Geld kann ein:e Illustrator:in gesucht werden, die mit ihrer Arbeit in das Startup investieren will. Entschädigt werden kann in so einem Fall etwa mit einer Beteiligung am Startup.
    cNPO oder NGO, welche kein vorgesehenes Budget für die benötigte Illustrator:in haben, sollten ein Budget generieren und das Projekt erst umsetzen, wenn die Mittel  vorhanden sind. 
     
  • Eine nicht-kommerzielle Nutzung befreit nicht von der Begleichung eines Nutzungshonorars.  
     
  • Wettbewerbe an Berufseinsteiger:innen: Oftmals sollen Berufseinsteiger:innen mit einem Wettbewerb die Chance erhalten, dass ihre Arbeit gesehen wird. Klingt löblich,  ändert aber nichts daran, dass auch Berufseinsteiger:innen von ihrer Arbeit leben müssen. Die oben genannten Punkte gelten also auch für Berufseinsteiger:innen.   
     
  • Wettbewerbe an Laien: Die Ausschreibung soll sich explizit nicht an professionelle Illustrator:innen richten? Dann ist dies in der Ausschreibung klar zu vermerken. 
     
  • Die Urhebernennung ist, wo branchenüblich, unser Recht und kein Bonus. 

Von Ruhm und Reichweite können wir unsere Miete nicht bezahlen!

Das Anfordern von Gratisentwürfen und fertigen Illustrationen zeigt entweder die Unwissenheit über unsere Arbeitssituation, die wir mit diesem Statement beheben möchten, oder aber eine fehlende Wertschätzung unserer Arbeitszeit und unseren urheberrechtlichen Leistungen. Die vergangenen Wochen haben uns gezeigt, dass leider auch etablierte und szenennahe Institutionen nicht vor unfairen Ausschreibungen zurückschrecken.   

Wir fordern darum alle Auftraggeber:innen auf, ihre Auftragsvergaben und Wettbewerbe unter den oben genannten Punkten zu überdenken. Gerne stehen wir beratend zur Verfügung, wenn es darum geht, Wettbewerbe fair auszugestalten oder generell kreative Arbeit korrekt zu entschädigen. 

Kontakt für Anfragen
​​​​​​​​​​​​​​anna.stahl@syndicom.ch

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