Informationen zu Urheberrecht und Nutzungsrechten für Auftraggeber:innen

Das Honorar für eine Illustration setzt sich in der Regel aus einem Aufwandshonorar und einem Honorar für die eingeräumten Nutzungsrechte zusammen. Gerade das Nutzungsrecht wirft immer wieder Fragen auf. Nachstehend einige Erläuterungen zum besseren Verständnis.

Was ist ein Werk und wer ist Urheber:in?

Von Gesetzes wegen sind Werke, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Urheber:in ist die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat.

Der:die Urheber:in hat das ausschliessliche Recht am eigenen Werk und das Recht auf Anerkennung der Urheber:innenschaft sowie das ausschliessliche Recht, zu bestimmen, ob, wann, wie und unter welcher Urheber:innenbezeichnung das eigene Werk veröffentlicht oder verwendet werden darf.

Selbstständige Illustrator:innen sind Urheber:innen

Ein:e Illustrator:in verkauft in der Regel ein Werk nicht, sondern räumt eine:r Vertragspartner:in ein sogenanntes Nutzungsrecht am Werk ein. Wenn eine Illustration in Auftrag gegeben wird, so erwirbt man also nicht die Illustration an sich, sondern das Recht zur Nutzung dieser Illustration in einem bestimmten Rahmen. Das Original sowie die übrigen Rechte bleiben im Besitz des:der Illustrator:in.

Warum muss ich Nutzungsrechte erwerben?

Die Voraussetzungen für ein Werk im gesetzlichen Sinn sind bei einer Illustration in der Regel erfüllt. Somit ist das Werk urheberrechtlich geschützt, ohne dass es dafür irgendwo angemeldet werden muss.

«Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht, zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird.» (Art 10 Abs. 1 URG)

Als Urheber:in entscheidet der:die Illustrator:in  alleine darüber, ob, wann und wie sein:ihr Werk genutzt wird, und kann anderen daran entsprechende Rechte einräumen. Als Urheber:in hat er:sie das Recht, die Einräumung von Nutzungsrechten kommerziell zu verwerten. Das Nutzungshonorar ist branchenüblich und ein unerlässlicher Teil des Einkommens eine:r Urheber:in.

Wie werden Nutzungsrechte definiert?

Es wird entweder das einfache oder das ausschliessliche (exklusive) Nutzungsrecht erteilt.

  • Einfaches Nutzungsrecht bedeutet, dass der:die Illustrator:in das Recht zur Nutzung des Werks auch anderen Verwerter:innen einräumen darf. Oft stellt dies kein Problem dar und der Vorteil liegt für Sie im günstigen Preis.
     
  • Ausschliessliches Nutzungsrecht bedeutet, dass nur der:die Auftraggeber:in das Werk gemäss den weiter definierten Nutzungsrechten nutzen darf. Das kann als Marke wichtig sein. Das ausschliessliche Nutzungsrecht ist mit höheren Kosten verbunden.

Weiter werden die Nutzungsrechte gemäss folgender Kategorien definiert:

  • inhaltlich:  WAS und WOFÜR darf die Illustration genutzt werden?
  • räumlich: WO darf die Illustration genutzt werden?
  • zeitlich: WIE LANGE darf die Illustration genutzt werden?

Wenn keine schriftliche Vereinbarung getroffen wird, wird das Nutzungsrecht aus der ursprünglichen Anfrage abgeleitet und die Illustration darf nicht anderweitig verwendet werden.

Zusätzliche Rechte, die von dem:der Urheber:in eingeräumt werden können

  • Bearbeitungsrecht: Bearbeitungen am Werk laufen stets über den:die Urheber:in. Wenn das Werk selbst bearbeitet wird oder andere damit beauftragt werden, es zu bearbeiten, müssen die entsprechenden Rechte dafür eingeräumt werden.
     
  • Verzicht auf Namensnennung: Soweit branchenüblich, muss der:die Urheber:in immer genannt werden. Soll auf eine Nennung verzichtet werden, so muss das entsprechende Recht dafür eingeräumt werden.
     
  • Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten: Der:die Auftraggeber:in ist nur berechtigt, die erworbenen Nutzungsrechte Dritten einzuräumen, wenn dieses Recht an sie übertragen wurde. Dies ist bei Illustrationen unüblich – mit Ausnahme der Buchverlagsbranche, wo die entsprechenden Rechte und die finanzielle Beteiligung des:der Urheber:in in einem Verlagsvertrag festgehalten werden.
     
  • Eigentumsrecht: Wenn der:die Auftraggeber:in in einer Ausstellung ein Original kauft, erwirbt sie damit lediglich das Eigentum an diesem Bild.

Welchen Vorteil bringt das Nutzungsrecht dem:der Auftraggeber:in?

  • Die Vereinbarung, wofür, wo und wie lange der:die Illustration genutzt werden darf, regelt den Anspruch des:der Auftraggeber:in und gibt eine rechtliche Sicherheit.
     
  • Auftraggeber:innen können massgeblich Einfluss auf den Preis nehmen und somit ein Nutzungsrecht erwerben, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Es soll nur Geld für Rechte ausgegeben werden, die genutzt werden können und gewollt sind. Weitere Nutzungsrechte können in der Regel auch später noch eingekauft werden; das Gespräch mit dem:der Illustrator:in kann immer geführt werden.
     
  • Auftraggeber:innen haben die Möglichkeit, Nutzungsrechte an einer bestehenden Illustration zu erwerben, sofern die Rechte noch bei dem:der Illustrator:in liegen. Dies kann eine Win-Win-Situation für beide Vertragsparteien sein.

Mit welchen Kosten muss der:die Auftraggeber:in rechnen?

Als Gewerkschaft empfehlen wir ein Faktorensystem, welches auf die kreative Arbeitszeit angewandt wird. Je grösser der Nutzungsumfang, desto höher der Faktor und somit die Kosten. Eine eingeschränkte Nutzung kostet den:die: Nutzer:in natürlich deutlich weniger als der Erwerb umfassender, globaler Nutzungsrechte.

Es gibt auch andere Systeme zur Berechnung des Nutzungshonorars und jede:r Illustrator:in ist frei in der Preisgestaltung.

Mit welchen Konsequenzen ist bei Urheberrechtsverletzungen zu rechnen?

In einem ersten Schritt stellt der:die Illustrator:in die unerlaubte Nutzung mit einer allfälligen zusätzlichen Entschädigung für die widerrechtliche Nutzung vermutlich nachträglich in Rechnung.

Der:die Illustrator:in kann auch rechtliche Schritte einleiten. Die Gewerkschaft syndicom bietet ihren Mitgliedern einen Rechtsschutz, der auch bei Urheberrechtsverletzungen greift.

Die Auftraggeber:innen sollen deshalb sicherstellen, dass sie den:die Illustrator:in vor einer zusätzlichen Nutzung kontaktieren und sich die gewünschten Rechte einräumen lassen. Auftraggeber:innen, die in einer grösseren Firma oder Agentur arbeiten, hinterlegen wo nötig Informationen zum erworbenen Nutzungsrecht an einer Illustration für ihre Mitarbeitenden und/oder Nachfolger:innen.

Weiterführende Links

zum Urheberrecht und verwandten Rechten des geistigen Eigentums

ProLitteris Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Visarte

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