Mehr Lohn ab April

Bei der Post angestellt? Überprüfe deine Lohnerhöhung mit dem Lohnrechner!

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Die Lohnerhöhungen im Überblick

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  • 0,4 Prozent sind für strukturelle Lohnerhöhungen gemäss den Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrags vorgesehen. Den strukturellen Lohnanstieg erhalten die Kolleg:innen, die sich unterhalb von 60 Prozent des jeweiligen Lohnbandes befinden. Wie diese «strukturelle Lohnerhöhung» genau funktioniert, wird in diesem Video erklärt.
  • Eine neue vereinbarte Spesenregelung ab 1. April 2026 sieht Pauschalbeiträge vor:
    • Paketzustellung: Pauschalbetrag von 140 Franken pro Monat (x12) als Mahlzeitenentschädigung ab April 2026.
      (Wer heute die Variante der effektiven Spesenabrechnung nutzt, stellt auf die Monatspauschale um. Die Post baut bei ihnen die Differenz zum effektiven Spesenaufkommen 2025 in den Lohn ein.)
    • Brief- und gemischte Zustellung: Pauschalbetrag für Kleinauslagen von 70 Franken pro Monat als Zulage ab April 2026. Ab April 2027 wird dieser Betrag automatisch auf 140 Franken erhöht und gilt dann neu als Mahlzeitenentschädigung für die gesamte Zustellung.
      (Die Pauschalbeträge erhält man monatlich und unabhängig davon, wie viele Tage man gearbeitet hat oder abwesend war.)
    • Abendzustellung: Pauschalbetrag von 140 Franken pro Monat (12x) als Mahlzeitenentschädigung ab April 2026 für die Abendzustellung, sofern bis anhin ein Pauschalbetrag von 5 Franken pro Arbeitstag bezahlt worden ist.
    • Mischfunktionen Innendienst: Pauschalbetrag für Kleinauslagen von 70 Franken pro Monat als Zulage ab April 2026. Ab April 2027 wird dieser Betrag automatisch auf 140 Franken erhöht und gilt dann neu als Mahlzeitenentschädigung für die gesamte Zustellung.
  • 0,6 Prozent werden die Lohnbänder, und damit auch die Mindestlöhne, angehoben. Das entspricht mindestens 450 Franken. Dies geschieht vor der Berechnung der Lohnerhöhungen und kommt somit vielen Kolleg:innen zugute, die sich derzeit über der Lohnbandgrenze befinden.

  • 0,4 Prozent sind für strukturelle Lohnerhöhungen gemäss den Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrags vorgesehen. Den strukturellen Lohnanstieg erhalten die Kolleg:innen, die sich unterhalb von 60 Prozent des jeweiligen Lohnbandes befinden. Wie diese «strukturelle Lohnerhöhung» genau funktioniert, wird in diesem Video erklärt.
  • 450 Franken als generelle, eingebaute Lohnmassnahme. Die Auszahlung erfolgt anteilsmässig am Beschäftigungsgrad, à 13 Monatslöhne.
  • 0,6 Prozent werden die Lohnbänder, und damit auch die Mindestlöhne, angehoben. Das entspricht mindestens 450 Franken. Dies geschieht vor der Berechnung der Lohnerhöhungen und kommt somit vielen Kolleg:innen zugute, die sich derzeit über der Lohnbandgrenze befinden.

  • 0,4 Prozent als strukturelle Lohnerhöhung. Den strukturellen Lohnanstieg erhalten die Kolleg:innen, die sich unterhalb von 60 Prozent des jeweiligen Lohnbandes befinden. Wie diese «strukturelle Lohnerhöhung» genau funktioniert, wird in diesem Video erklärt.
  • 450 Franken werden als generelle, eingebaute Lohnerhöhung an alle ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt anteilsmässig am Beschäftigungsgrad à 13 Monatslöhne.
  • 0,6 Prozent werden die Lohnbänder, und damit auch die Mindestlöhne, angehoben. Das entspricht mindestens 450 Franken. Dies geschieht vor der Berechnung der Lohnerhöhungen und kommt somit vielen Kolleg:innen zugute, die sich derzeit über der Lohnbandgrenze befinden.

  • 0,4 Prozent als «strukturelle Lohnerhöhung» für alle. Den strukturellen Lohnanstieg erhalten alle Kolleg:innen, die sich unterhalb von 60 Prozent des jeweiligen Lohnbandes befinden. Wie diese «strukturelle Lohnerhöhung» genau funktioniert, wird in diesem Video erklärt.

Für alle, die nicht in der Unterhaltsreinigung arbeiten:

  • 0,4 Prozent werden als generelle, eingebaute Lohnerhöhung ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt anteilsmässig am Beschäftigungsgrad à 13 Monatslöhne.
  • 100 Franken Einmalzahlung pro rata Beschäftigungsgrad.

Für alle, die in der Unterhaltsreinigung arbeiten:

  • Einmalzahlung von 500 Franken pro rata Beschäftigungsgrad ab einem Beschäftigungsgrad von 5 Prozent (mit einem Mindestbeitrag von 30 Franken)

  • 660 Franken werden als generelle, eingebaute Lohnerhöhung an alle ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt anteilsmässig am Beschäftigungsgrad à 13 Monatslöhne
  • 0,4 Prozent als «strukturelle Lohnerhöhung» für alle. Den strukturellen Lohnanstieg erhalten alle Kolleg:innen, die sich unterhalb von 60 Prozent des jeweiligen Lohnbandes befinden. Wie diese «strukturelle Lohnerhöhung» genau funktioniert, wird in diesem Video erklärt.
  • Die Lohnbänder werden um 0,6 Prozent (mindestens 660 Franken) angehoben, der Mindestlohn erhöht sich damit auf 56’280 Franken.
  • 500 Franken Wertschätzungsprämie werden einmalig an alle ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt anteilsmässig am Beschäftigungsgrad.

Die gesamte Lohnsumme wird um rund 0,9 Prozent erhöht. Die Verteilung geschieht wie folgt:

  • 720 Franken werden als generelle, eingebaute Lohnerhöhung an alle ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt anteilsmässig am Beschäftigungsgrad à 13 Monatslöhne (auch Stundenlöhner erhalten anteilsmässig dieselbe Lohnerhöhung).
  • Die Lohnbänder werden um 720 Franken angehoben, der Mindestlohn erhöht sich damit auf 56’161 Franken.

Gemäss aktuell geltender Vereinbarung müssen die PUs die Lohnmassnahmen per Fahrplanwechsel umsetzen.

Die Details dazu findest du in den «Mindeststandards in den Anstellungsbedingungen für die PostAuto-Unternehmer (PU)» vom 01. November 2025


Wie die strukturelle Lohnerhöhung funktioniert, siehst du hier im Video:


Auf unsere Forderung hin werden die Ausschlusskriterien massiv eingeschränkt. Ausgeschlossen von den Lohnmassnahmen sind nur noch: ▪ Gekündigte und Eintritte im Jahr 2026 ▪ Kolleg:innen im Sozialplan ▪ Befristete ▪ Überbandlagen

Stichtag ist der 1.4.2026.


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