Dank den Mitgliedern der Postgewerkschaft syndicom sind die Arbeitsbedingungen bei der Schweizerischen Post gesamtarbeitsvertraglich abgesichert.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern finden wir Wege, um gute Arbeitsbedingungen zu sichern oder weiterzuentwickeln. Die wichtigsten Erfolge der Postgewerkschaft syndicom sind:

  • Der Gesamtarbeitsvertrag mit der Post ist einer von drei Grundpfeilern der Sozialpartnerschaft. Er ist die Garantie für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen.
  • Der zweite Pfeiler ist der Sozialplan. Wenn es zu Massenentlassungen kommt, garantiert der Sozialplan Entschädigungen und Rechte der Betroffenen.
  • Der dritte Pfeiler ist die berufliche Vorsorge: die Pensionskasse Post. Die Interessen der Postangestellten werden im Stiftungsrat gesichert, wo die Belegschaft wie die Arbeitgeberseite mit je fünf Personen vertreten ist und die Vorsorgevermögen verwaltet.

Wer die «Post von morgen» gestalten will, braucht den «GAV von morgen»

Die Sozialpartnerschaft zwischen der Gewerkschaft syndicom und der Schweizerischen Post ist langjährig und solide. Es bestehen schriftliche Abmachungen und regionale Ansprechstellen. Grundlage dafür sind die Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit diversen Konzerngesellschaften der Post:

Ob Zusteller:in in der gemischten Zustellung, Arbeiter:in im Briefzentrum, Paketzusteller oder tätig im Paketzentrum der Post. Für dich gilt der GAV Post CH. Dieser garantiert Mindestlöhne, jährlicher Lohnanstieg, 6 – 7 Wochen Ferien, Pausen oder Treueprämien. Er regelt die Arbeitszeiten oder legt die Höhe von Entschädigungen und Spesen fest.

Für Kundenberater:innen am Schalter der Postfiliale oder Angestellte im Contact Center von PostNetz. Egal ob auf der Poststelle oder nicht, der GAV Post CH regelt deine Arbeitsbedingungen. So zum Beispiel die 42-Stundenwoche, 6 – 7 Wochen Ferien pro Jahr, Treueprämien, Kurzpausen und vieles mehr.

Sei es für die Kundenberaterin der Postbank oder für einen Softwareentwickler, für die Angestellten von PostFinance gilt der GAV PostFinance. Dieser regelt die Höhe deines Lohns, sichert dir 6 – 7 Wochen Ferien, garantiert Pausen  oder Mitsprache, wenn es um Telearbeit geht. Und er räumt das Recht auf jährliche Lohnverhandlungen ein.

Für die Postauto-Chauffeur:innen oder das Kontrollpersonal gilt der GAV PostAuto. Er definiert Arbeitszeitmodelle, Ruhe- oder Ausgleichstage, Wegzeitenentschädigung, Pausen, Treueprämien, und so weiter.

Für die Kolleg:innen der PostAuto-Unternehmen gilt eine sozialpartnerschaftliche Vereinbarung. Diese setzt minimale Vorgaben zu den Anstellungsbedingungen und vereinheitlicht diese.

Bei der Post Immobilien Management und Services AG (IMS) arbeiten Fachkräfte in der Reinigung (Spezialreinigung oder Unterhaltsreinigung) und Spezialisten in der Haustechnik. Sie unterhalten die vielen Gebäude und Räumlichkeiten der Schweizerischen Post. Der GAV IMS regelt deine Arbeitsbedingungen.

Als Zeitungsverträger:in in der Frühzustellung, ob an Werktagen oder am Sonntag, arbeiten die Presto-Angestellten häufig am frühen Morgen. Der GAV Presto legt Mindestlöhne fest, regelt Lohnzuschläge für Nachtarbeit, Ferienanspruch, oder Auslagenersatz.

Für die Chauffeur:innen, Logistiker:innen oder das Fachpersonal in der Disposition der PostLogistics AG gilt der GAV PostLogistics AG. Dieser beinhaltet beispielsweise eine 43 Stundenwoche, garantiert Mindeslöhne oder das Anrecht auf jährliche Lohnverhandlungen.

Auch für die Kurier:innen und Fahrer:innen der notime AG gilt ein Gesamtarbeitsvertrag: der GAV notime.

Der «Dach-GAV» der Post

Der sogenannte «Dach-GAV» der Post bildet die Klammer über die einzelnen Firmen-GAV. Er regelt die schuldrechtlichen Beziehungen der Vertragsparteien und setzt gewisse normative Standards. Generell aber sorgt er für Gleichberechtigung bei den Arbeitsbedingungen innerhalb des Postkonzerns. Und damit für die Arbeitnehmenden der verschiedenen Konzerngesellschaften.

Unser Versprechen – was wir für dich tun

Gute Arbeitsbedingungen fallen nicht vom Himmel. Das war schon immer so, und das ändert sich auch nicht. Es ist ganz klar: Nur ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) garantiert den vollständigen Schutz der Arbeits- und Anstellungsbedingungen. Ein GAV kann nämlich von der Arbeitgeberseite nicht einseitig verschlechtert werden.

  • Präsenz vor Ort
    Die Gewerkschaftssekretär:innen sind in deiner Region präsent. Sie nehmen deine Anliegen auf, sorgen für eine Lösung und sind jederzeit bereit, dich persönlich zu treffen.

  • Zutrittsrecht
    Die Gewerkschaftssekretär:innen kontrollieren vor Ort, ob der GAV korrekt umgesetzt wird. Als Sozialpartnerin hat syndicom garantierte Zutritts- und Mitwirkungsrechte in alle Betriebsstandorte der Post.

  • Intervention
    Die Zentralsekretär:innen von syndicom intervenieren, wenn keine Lösung vor Ort erzielt werden kann. Sie verhandeln auf Konzernebene für das Kollektiv.

  • Rechtsdienst
    Der syndicom Rechtsdienst steht mit seinen spezialisierten Jurist:innen immer im Hintergrund bereit. Er sichert das kollektive Vorgehen ab und übernimmt in hartnäckigen Fällen die Klärung vor Gericht.

  • Vollzugskostenbeitrag
    Damit leistet jede:r Postangestellte einen Beitrag für die Umsetzung des Gesamtarbeitsvertrags. Der Beitrag ist gerecht auf alle Angestellten verteilt und beträgt 0,35% des Grundlohns. Als Mitglied von syndicom wird dir der Vollzugskostenbeitrag nicht vom Lohn abgezogen, dafür der Mitgliederbeitrag.

Knapp 60 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden werden durch einen GAV geschützt. Pöstlerinnen und Pöstler gehören dazu – sorgen wir gemeinsam dafür, dass dies so bleibt! Das erreichen wir, indem wir uns organisieren und uns gemeinsam dafür einsetzen. Machst du auch mit?

syndicom Ansprechpartner:innen

Manuel Wyss

Manuel Wyss

Leiter Sektor Logistik
Dominik Dietrich

Dominik Dietrich

Zentralsekretär Sektor Logistik
0588171818
Adriano Troiano

Adriano Troiano

Leiter Region Bern / Oberwallis
0588171818
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