Das UVEK unterbreitet dem Bundesrat in seinem heute publizierten Bericht regulatorische Massnahmen, wie der postalische Grundversorgungsauftrag sowie die Grundversorgung im Zahlungsverkehr künftig ausgestaltet werden soll. Darin schlägt das UVEK unter anderem für den Brief- und Paketbereich die Reduktion der Laufzeitvorgaben auf je 90% vor. 

Manuel Wyss, Leiter Sektor Logistik, ordnet ein: 

«Aus Sicht der Gewerkschaft syndicom verschlechtert dieser Vorschlag den Service public und ist deshalb abzulehnen.» 

Aus Sicht der Beschäftigten positiv zu werten wäre, wenn die Reduktion der Laufzeitvorgaben Druck vom stark belasteten Personal nehmen würde. Ob ein entsprechender Effekt eintreten würde, hängt jedoch stark davon ab, ob, und wenn ja, wie die Post diesen neuen Spielraum ausnutzen würde – es sind auch gegenteilige Effekte denkbar. 

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Vereinfachung für die Post bei schwer erreichbaren Haushalten kommt ebenfalls einem Abbau der postalischen Grundversorgung gleich. Der Bundesrat missachtet dabei auch, dass per 2021 auf Druck des Gesetzgebers genau für diesen Bereich Verschärfungen beschlossen wurden.

Digitalisierung muss den Menschen dienen, nicht umgekehrt 

Der Bundesrat schlägt weiter vor, digitale Dienstleistungen in die Grundversorgung aufzunehmen. Für die Gewerkschaft syndicom wichtig festzuhalten ist: Die Digitalisierung muss den Menschen dienen, seien es die Kund:innen der Post oder die Arbeitnehmenden, und nicht umgekehrt. Digitalisierungsvorhaben wie das kürzlich bekanntgewordene Pilotprojekt «Videoberatungen in Poststellen» dürfen nicht zu einem Abbau von Arbeitsplätzen, einer Verschlechterung des barrierefreien Zugangs zum Service public oder einer Umgehung von gesetzlichen Vorgaben führen. Die Stärkung digitaler Zahlungsmittel ist aber im Sinne des Ausbaus des Service Public zu begrüssen. Das dezentrale Netz und die physische Präsenz sind insgesamt ein Schlüsselfaktor der Post, den es zu Gunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft zu erhalten gilt. Allfällige regulatorische Massnahmen haben diesen Kriterien Rechnung zu tragen.

Weckruf für Befürworter des Service public

Die strengen Laufzeitvorgaben sind mit ein Grund, weshalb die Schweizerische Post regelmässig zur «weltbesten Post» erkoren wird. Eine Reduktion würde die Grundversorgung schwächen. Letzte Woche kündigte die Post zudem die Schliessung von 170 eigenbetriebenen Poststellen an. Es ist weder im Interesse der Wirtschaft noch der Bevölkerung, nur noch mit mittelmässigen Postdienstleistungen bedient zu werden. Die Schweiz braucht eine attraktive postalische Grundversorgung. Dazu gehört die weiterhin zuverlässige Zustellung von Briefen und Paketen. Dazu gehören gut erreichbare Poststellen mit dem vollen Dienstleistungsangebot und qualifiziertem Personal. Die Gewerkschaft syndicom ruft alle Befürworter eines starken Service public dazu auf, sich auf allen Ebenen gegen Abbaumassnahmen zu wehren.

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