Deine Gewerkschaft syndicom hat mit Swisscom den fortschrittlichsten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Schweiz für euch Swisscom-Angestellten verhandelt. Er verkürzt die tatsächliche Arbeitszeit, fördert die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und ermöglicht lebensabschnittsgerechte Arbeitszeitmodelle.
Jetzt planen wir gemeinsam mit Swisscom Pilotprojekte zur Arbeitszeitverkürzung und zu Arbeitszeitmodellen. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. In den letzten 12 Monaten konnten wir in intensiven Verhandlungen wichtige Fortschritte bei deinen Arbeitsbedingungen bei Swisscom erzielen. Bei der Arbeitszeit werden wir gemeinsam mit Swisscom Pilotprojekte planen und durchführen. Wir sind uns sicher: Damit werden wir aufzeigen, dass die Arbeitszeitverkürzung für das Unternehmen nicht nur tragbar, sondern sogar gut ist.
Im neuen GAV Swisscom verbessern sich viele Punkte
Verschlechterungen zur heutigen Situation gibt es keine. Die wichtigsten Neuerungen siehst du hier:
Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeit
Gesetz | GAV 2018 | GAV 2024 | |
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Ferien | 20 Tage | 25 - 30 Tage, je nach Alter | Bis 49: 28 Tage 50-59: 30 Tage Ab 60: 31 Tage |
Mutterschaft (Urlaub) | 14 Wochen 80 % | 18 Wochen 100 % | 20 Wochen 100 % |
Vaterschaft (Urlaub) | 10 Tage 80 % | 15 Tage 100 % | 20 Tage 100 % |
Elternurlaub | keinen | keinen | 24 Wochen, wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten |
Arbeitszeit und Teilzeit
Gesetz | GAV 2018 | GAV 2024 | |
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Altersteilzeit | keine Regelung | Anrecht auf Reduktion des Pensums um höchstens 20 % | Reduktion des Pensums um bis zu 40 % möglich. Swisscom beteiligt sich an finanziellen Folgen |
Gleitzeitkonto Bandbreite | keine Regelung | +100 bis -50 h | +100 bis -50 h. per 31.12. Soll +40 h |
Langzeitkonto | keine Regelung | mindestens 80 h bei Eröffnung | Ablehnung schriftlich zu begründen. Mindestens 40 h bei Eröffnung |
Änderung auf Teilzeitarbeit | keine Regelung | wohlwollende Prüfung mit schriftl. Begründung | wohlwollende Prüfung mit schriftl. Begründung. Insb. nach Elternurlaub |
Lohn und Zulagen
Gesetz | GAV 2018 | GAV 2024 | |
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Mindestlohn | keiner / kantonal | 52’000.- brutto | 54’600.- brutto |
Lohnverhandlung | keine Regelung | sozialpartner-schaftlich | sozialpartner-schaftlich |
Kinderzulage | kantonal | 240.- / Monat und Kind | 240.- / Monat und Kind |
Ausbildungszulage | kantonal | 250.- / Monat und Kind | 290.- / Monat und Kind |