Warum sollte ich Mitglied werden?

Allein vor deinem Arbeitgeber stehen? Welches Gewicht wird das haben? Je mehr Leute wir sind, desto mehr Gewicht haben wir bei Auseinandersetzungen und Verhandlungen.

Was habe ich davon, Mitglied zu sein?

  • Professionelle Rechtsberatung in allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Zugang zu den Weiterbildungskursen von Movendo, Helias und von syndicom selbst
  • Kollektive Vorzugskonditionen bei unseren Partnerfirmen
  • kostenlose Pensionierungsberatung

Das Wichtigste: Du bist nicht mehr allein. Probleme mit dem Arbeitgeber sind nicht mehr deine Privatsache, sondern werden sozialpartnerschaftlich gelöst. Du musst nicht allein um deine Rechte kämpfen, sondern hast eine starke und professionelle Unterstützung. Wie deine Kolleg:innen auch.

Wie werde ich Mitglied?

Du musst nur das Formular ausfüllen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem nächsten
Ersten.

Wie viel kostet mich die syndicom Mitgliedschaft?

Der Mitgliederbeitrag ist sozial und nach dem Einkommen* abgestuft. Die Beiträge liegen zwischen CHF 5 pro Monat für Lernende und CHF 57 pro Monat bei hohem Einkommen.

Arbeitest du in einem GAV-Unternehmen? Als Mitglied erstatten wir dir den GAV-Beitrag zurück – dein Mitgliederbeitrag reduziert sich dadurch automatisch.

0 CHF

Monatlicher Beitrag: CHF

*Als Selbständige:r kannst du 25% vom Bruttojahreseinkommen für Berufsauslagen abziehen.

Zum monatlichen Mitgliederbeitrag können zusätzlich folgende Kosten anfallen:

Mitgliederbeiträge

Zahlen in CHF

Jahres­ein­kommen (brutto, ohne Zu­lagen)Mo­natlicher Bei­trag
0 – 9’999.–15
10’000 – 19’999.–18
20’000 – 29’999.–25
30’000 – 39’999.–30
40’000 – 49’999.–33
50’000 – 59’999.–38
60’000 – 69’999.–41
70’000 – 79’999.–43
80’000 – 89’999.–47
90’000 – 99’999.–50
100’000 – 109’99953
111’000 – 119’99955
ab 120’00057
Private Zeitungs- und Druck­sachen / Velo­kuriere8
Rentner:innen16
Soli­daritäts­mitglieder26
in Ausbildung5
Doppel­mitglieder30

Das neue Beitragssystem ab 1. Januar 2026

Das neue Beitragssystem von syndicom wird per 1. Januar 2026 eingeführt. Der durchschnittliche Beitrag steigt moderat und bleibt unter der Inflation der letzten Jahre. Dies ermöglicht weiterhin eine starke Gewerkschaftspräsenz, hochwertige Mitgliederservices und moderne Leistungen, von Beratung und Rechtsschutz bis zu Weiterbildung und Vergünstigungen für Alltag und Freizeit. Alle Mitglieder profitieren unabhängig vom Beitrag gleichermassen von sämtlichen Leistungen.


Ob der Beitrag steuerlich abziehbar ist, ist je Kanton oder sogar Gemeinde unterschiedlich. Unsere Empfehlung: Einfach probieren und den Gewerkschaftsbeitrag eintragen.


syndicom erstattet Mitgliedern den Vollzugskostenbeitrag jeweils für das Vorjahr zurück, sofern die Mitgliederbeiträge bezahlt sind. Die Auszahlung erfolgt dann im ersten Semester vom Folgejahr.

Wichtig, wenn du bei der Post, Swisscom, Skyguide oder T-Systems angestellt bist: Wird dir der Mitgliedsbeitrag vom Gehalt abgezogen, entfällt der Vollzugskostenbeitrag.


Wenn du bei der Arbeitslosenkasse angemeldet bist, zahlst du einen Monatsbeitrag von CHF 18. Sobald die Mitgliederadministration eine Abrechnung der ALK hat, kann die Anpassung vorgenommen werden.


Nach der Pensionierung kostet der Monatsbeitrag CHF 16. Der Arbeitsrechtsschutz entfällt, den brauchst du dann nicht mehr, sonst kannst du weiterhin von allen Angeboten profitieren.


Wie kann ich meine syndicom Mitgliedschaft kündigen?

Die Mitgliedschaft geht so lange weiter, bis die schriftliche Kündigung mit Unterschrift gemäss Statuten erfolgt. Austreten kann man zum Monatsende mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.


Besteht keine besondere Sperrfrist, kann mit einer Abmeldebestätigung die Mitgliedschaft mit einer Abmeldebestätigung per Wegzugsdatum beendet werden.


Nein, sofern keine besondere Sperrfrist besteht. Bei einem Mitgliedschaftswechsel von einer SGB-Gewerkschaft zu einer anderen SGB-Gewerkschaft gilt die Regel, dass der Wechsel auf ein Monatsende hin vollzogen werden kann. Wenn du also zu einer anderen SGB-Gewerkschaft wechselst, soll sich die neue Gewerkschaft bei uns melden und deine Mitgliedschaft bestätigen, damit wir den Übertritt machen können.  

https://www.sgb.ch/der-sgb/angeschlossene-verbaende


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