FAQ: Alles rund um Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Der Gesamtarbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einer oder mehreren Gewerkschaften. Oder, noch besser, es ist ein Vertrag zwischen mehreren Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, der eine ganze Branche reguliert.

Ziel des GAV ist, die Arbeitsbedingungen der Angestellten und die Rechte der Vertragsparteien verbindlich und fortschrittlich zu regeln, und zwar klar über das hinaus, was im Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz vorgesehen ist.

Diese Gesetze treten ein, wenn es noch keinen GAV gibt. Die Arbeitsverträge der einzelnen Angestellten werden dann kollektiv ausgestaltet und sind in vielen Punkten gleichlautend. Die grössten Ausnahmen bilden die Löhne (individuelle Höhe) und der Ferienanspruch, der altersabhängig ist.

Im allgemeinen Teil klärt der GAV die Bedingungen, unter denen sich die Vertragsparteien zusammengefunden haben, und was zwischen ihnen gilt: Für wen gilt der GAV? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber, Mitarbeitende, Gewerkschaften?

Im zweiten, «normativen» Teil stehen die konkreten Arbeitsbedingungen. Darum wird naturgemäss am meisten gestritten. Lohnsystem und Arbeitszeit, Zeiterfassung, Zulagen und Spesen, Gleichstellung und vieles mehr sind hier festgeschrieben.

GAV, die für allgemeinverbindlich erklärt werden («ave»), gelten für alle Betriebe in der jeweilige Branche. Der grösste GAV ist jener des Bauhauptgewerbes. Jede Firma der Branche hat die vereinbarten Arbeitsbedingungen einzuhalten. Die allgemeinverbindlichen GAV werden durch den Bundesrat in Kraft gesetzt.

Beide Vertragsparteien setzen eine Verhandlungsdelegation ein. Auf Seite der Gewerkschaft setzt sich diese aus vollamtlichen Sekretär:innen der jeweiligen Branche und aus Angestellten der Firma zusammen. Diese Kolleg:innen werden z.B. an einer Firmenkonferenz gewählt. Diese erteilt syndicom ein Verhandlungsmandat. Die Mitwirkung aller Mitglieder gewährleistet, dass das endgültige Ergebnis breit mitgetragen wird.

Die Gewerkschaftssekretär:innen kontrollieren anhand der Vertrags- und Lohndokumente sowie vor Ort, ob der GAV korrekt in die Praxis umgesetzt wird. Als Sozialpartnerin hat syndicom garantierte Zutritts- und Mitwirkungsrechte. Auch die Personalkommissionen spielen eine wesentliche Rolle. Sie stellen in der Regel als Erste fest, wenn die Arbeitspraxis nicht dem Verhandlungsergebnis folgt.

Gewerkschaftsmitglieder bezahlen einen monatlichen Mitgliederbeitrag. Wer nicht Mitglied ist, bezahlt monatlich einen GAV-Solidaritäts- oder Vollzugskostenbeitrag.

Damit leisten Nichtmitglieder einen Teil an die Kosten, die den Gewerkschaften für Verhandlung und Durchsetzung der Verträge entstehen. Er ist ein Stück Gerechtigkeit. Wenn alle profitieren, sollen auch alle etwas beitragen. Dieses Geld fliesst in einen Fonds, aus dem die Gewerkschaften auch Kursangebote für die Mitarbeitenden zu den Inhalten des GAV und dessen Durchsetzung und Umsetzung finanzieren.

Einen weiteren Anspruch auf gewerkschaftliche Leistungen hat man mit dem Bezahlen dieses Beitrages in aller Regel nicht. Eine Mitbestimmung über Vertragsinhalte ist ebenfalls nicht möglich. Wer voll mitwirken will, muss Gewerkschaftsmitglied sein oder es werden:

syndicom erstattet allen Mitgliedern den GAV-Beitrag zurück, falls dieser vom Lohn abgezogen wird.

Wende dich an unsere Regionalsekretär:innen! Sie können dir das Vorgehen Schritt für Schritt erklären und unterstützen dich.


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