Mitglieder von Arbeitnehmendenvertretungen in der Schweiz geniessen einen gewissen Kündigungsschutz, wenn es sich um ihre diesbezüglichen Aktivitäten handelt. Wenn Arbeitgeber:innen grundsätzlich juristisch stichhaltige Gründe nachweisen können, sind auch Arbeitnehmendevertrende grundsätzlich kündbar.

Mitglied werdenNach oben scrollen