GAV Netzinfrastruktur-Branche
Mit dem GAV sind deine Arbeitsbedingungen bei allen Unternehmen in der Netzinfrastruktur-Branche gültig. Der GAV wurde neu verhandelt und wichtige Neuerungen gelten ab 2024 für alle Arbeitnehmenden.
Gültigkeit GAV
01.01.2025 – 31.12.2026
Deine Gewerkschaft in der Netzinfrastruktur-Branche
syndicom gestaltet als deine Gewerkschaft der Branche sowie zuverlässige Sozialpartnerin des Schweizer Netzinfrastruktur-Verbands (SNiv) und der Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK) massgeblich den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Netzinfrastruktur-Branche. Mit dem GAV sind deine Arbeitsbedingungen bei allen Unternehmen in der Netzinfrastruktur-Branche gültig. Der GAV wurde neu verhandelt und wichtige Neuerungen gelten ab 2024 für alle Arbeitnehmenden.
Die wichtigsten Vorteile des GAV für
die Netzinfrastruktur-Branche
Der GAV für die Netzinfrastruktur-Branche bringt gegenüber den gesetzlichen Minimalbestimmungen einige Vorteile, zum Beispiel:
GAV Netzinfrastruktur-Branche | Gesetz | |
---|---|---|
Arbeitszeit | Ab 1. 1. 2025 41 Stunden pro Woche | 50 Stunden pro Woche |
Ferien | Je nach Alter 5 bis 6 Wochen | 4 Wochen |
Mutter-, Vaterschaftsurlaub | Mutter: 16 Wochen 100% Lohn Vater: 10 Tage 100% Lohn | Mutter: 14 Wochen 80% Lohn Vater: 10 Tage 80% Lohn |
Lohnfortzahlung | 730 Tage zu 80% über Kollektivversicherungen | 21 bis max. 273 Tage, je nach Anstellungsdauer |
Lohnerhöhungen | Es können jährlich Lohnverhandlungen verlangt werden | Keine Regelung |
Mindestlohn | Verschiedene Stufen nach Ausbildung, tiefster Lohn CHF 4340.– x 13 (gemäss GAV-Anhang 2) | Keine nationalen Mindestlöhne |
Kontrolle der Arbeitsbedingungen und Löhne | Durch die paritätische Kommission sichergestellt | Nur sporadisch |