Deine Gewerkschaft in der Netzinfrastruktur-Branche

syndicom gestaltet als deine Gewerkschaft der Branche sowie zuverlässige Sozialpartnerin des Schweizer Netzinfrastruktur-Verbands (SNiv) und der Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK) massgeblich den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Netzinfrastruktur-Branche. Mit dem GAV sind deine Arbeitsbedingungen bei allen Unternehmen in der Netzinfrastruktur-Branche gültig. Der GAV wurde neu verhandelt und wichtige Neuerungen gelten ab 2024 für alle Arbeitnehmenden.

Die wichtigsten Vorteile des GAV für
die Netzinfrastruktur-Branche

Der GAV für die Netzinfrastruktur-Branche bringt gegenüber den gesetzlichen Minimalbestimmungen einige Vorteile, zum Beispiel:

GAV Netzinfrastruktur-BrancheGesetz
ArbeitszeitAb 1. 1. 2025 41 Stunden pro Woche50 Stunden pro Woche
FerienJe nach Alter 5 bis 6 Wochen4 Wochen
Mutter-, VaterschaftsurlaubMutter: 16 Wochen 100% Lohn
Vater: 10 Tage 100% Lohn
Mutter: 14 Wochen 80% Lohn
Vater: 10 Tage 80% Lohn
Lohnfortzahlung730 Tage zu 80% über Kollektivversicherungen21 bis max. 273 Tage, je nach Anstellungsdauer
LohnerhöhungenEs können jährlich Lohnverhandlungen verlangt werdenKeine Regelung
MindestlohnVerschiedene Stufen nach Ausbildung, tiefster Lohn
CHF 4340.– x 13 (gemäss GAV-Anhang 2)
Keine nationalen Mindestlöhne
Kontrolle der Arbeitsbedingungen
und Löhne
Durch die paritätische Kommission sichergestelltNur sporadisch

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