Bist du Arbeitgeber:in und möchtest wissen, ob dein Betrieb mit den angebotenen und ausgeführten Tätigkeiten dem allgemein verbindlich erklärten GAV Netzinfrastruktur unterstellt ist oder hast du Fragen dazu?

Dann melde dich direkt bei der zuständigen Geschäftsstelle der Paritätischen Kommission.

031 503 00 11vollzug@syndicom.ch – netz.vollzug.ch

Deine Gewerkschaft in der Netzinfrastruktur-Branche

syndicom gestaltet als deine Gewerkschaft der Branche sowie zuverlässige Sozialpartnerin des Schweizer Netzinfrastruktur-Verbands (SNiv) und der Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK) massgeblich den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Netzinfrastruktur-Branche.

Die 3 Vertragsparteien bilden zusammen die Paritätische Kommission (PK). Der Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages ist an die Geschäftsstelle der PK delegiert.

Da der GAV per 01.10.2018 vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt worden ist, gilt er für alle Unternehmen der Branche gleichermassen und somit auch für die Arbeitnehmenden dieser Betriebe. 

Die wichtigsten Vorteile des GAV für
die Netzinfrastruktur-Branche

Der GAV für die Netzinfrastruktur-Branche bringt gegenüber den gesetzlichen Minimalbestimmungen einige Vorteile, zum Beispiel:

GAV Netzinfrastruktur-BrancheGesetz
ArbeitszeitAb 1. 1. 2025 41 Stunden pro Woche50 Stunden pro Woche
FerienJe nach Alter 5 bis 6 Wochen4 Wochen
Mutter-, VaterschaftsurlaubMutter: 16 Wochen 100% Lohn
Vater: 10 Tage 100% Lohn
Mutter: 14 Wochen 80% Lohn
Vater: 10 Tage 80% Lohn
Lohnfortzahlung730 Tage zu 80% über Kollektivversicherungen21 bis max. 273 Tage, je nach Anstellungsdauer
LohnerhöhungenEs können jährlich Lohnverhandlungen verlangt werdenKeine Regelung
MindestlohnVerschiedene Stufen nach Ausbildung, tiefster Lohn
CHF 4340.– x 13 (gemäss GAV-Anhang 2)
Keine nationalen Mindestlöhne
Kontrolle der Arbeitsbedingungen
und Löhne
Durch die paritätische Kommission sichergestelltNur sporadisch

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