Netzinfrastruktur
Erst waren es einzelne Firmen-Gesamtarbeitsverträge (GAV), dann bekannten sich auch die Branchenverbände zu fortschrittlichen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Netzinfrastruktur. Und per 1. Oktober 2018 wurde der mit syndicom vereinbarte Branchen-GAV durch den Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt.
Gemeinsam gegen Lohndumping
Mit dem forcierten Ausbau des Glasfasernetzes gerieten in den vergangenen Jahren auch die Preise und damit die Arbeits- und Lohnbedingungen der Beschäftigten unter Druck. Damit der Wettbewerb mit gleichen Spiessen stattfinden kann und nicht auf Kosten der Beschäftigten geführt wird, haben sich die Branchenverbände VFFK und SNiV mit syndicom am Verhandlungstisch auf einen Branchen-Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Dieser soll die Arbeits- und Lohnbedingungen der Beschäftigten in der Schweiz schützen – auch gegenüber der Billig-Konkurrenz aus dem Ausland. Am 1. Juli 2016 trat dieser GAV in Kraft und ist seit dem 1. Oktober 2018 allgemeinverbindlich. Wegweisend für diesen Erfolg waren auch die Firmen-GAV mit Saphir Group (2000), cablex (2013) und Network 41 (2015).
Das bringt der Branchen-GAV
Der GAV für die Netzinfrastrukturbranche bringt gegenüber den gesetzlichen Minimalbestimmungen einige Vorteile, zum Beispiel:
- Minimallohn von 13 x 4’340 Franken (Gesetz: keine Regelung)
- 42 Arbeitsstunden/Woche (Gesetz: 50 Stunden)
- 5 bis 6 Wochen Ferien (Gesetz: 4 Wochen)
- Lohnfortzahlung für 720 Tage bei 80 % des Lohnes
- Jährliche Lohnverhandlungen
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